12.4.2021

AK Erfolg: Vertragsklausel bei Wärmelieferverträgen ungültig

Die Bundesarbeitskammer (BAK) klagte die ista Österreich GmbH wegen einer unrechtmäßigen Ausfallshaftungsklausel im Wärmeliefervertrag.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) gab nun der BAK Recht: MieterInnen und WohnungseigentümerInnen bekommen insgesamt mehr als zwei Millionen Euro zurück, im Schnitt 43 Euro – ohne selbst klagen zu müssen.

Ausfallshaftungsklausel unrechtmäßig 

Ein hartnäckiger Konsument aus dem Salzkammergut brachte eine Geschichte ins Rollen, die nun vom OGH entschieden wurde. Ende 2018 wandte sich Herr T. an die KonsumentInnenschützer der AK Oberösterreich.

Es ging um eine Klausel über die Verrechnung eines Zuschlags für Ausfallshaftung im Beiblatt zu seinem Einzelwärmelieferungsvertrag mit der ista Österreich GmbH. Die ExpertInnen der AK Oberösterreich prüften die Klausel und befanden sie für rechtswidrig. Die BAK brachte eine Klage gegen ista wegen der unrechtmäßigen Klausel ein. 

Geld zurück von ista Österreich

Der OGH bestätigte nun: ista Österreich darf Kosten bzw. eine Gebühr für Ausfallshaftung nicht verrechnen. Die in vielen Verträgen enthaltene Klausel ist unzulässig. Betroffen sind rund 60.000 MieterInnen und WohnungseigentümerInnen, wenn sie ihre Heizkosten direkt mit ista abrechnen und wenn die für unzulässig erklärte Klausel im Beiblatt zum Vertrag steht.

Die AK hat mit ista vereinbart: KundInnen müssen nicht erst selbst klagen, um zu ihrem Geld zu kommen. ista Österreich schreibt die in den vergangenen drei Jahren aus dem Titel „Ausfallhaftungen“ verrechneten Beträge rasch gut. Im Durchschnitt sind das 43 Euro pro Haushalt.

Was bedeutet die Ausfallshaftung? 

Sie diente als Risikoversicherung, um Zahlungsausfälle von ista Österreich bei ihren KundInnen abzudecken. ista hatte mit vielen KundInnen vereinbart, zum vereinbarten Wärmepreis extra noch drei Prozent (manchmal nur zwei, manchmal auch fünf Prozent) der abgerechneten Wärmekosten für Heizung und Warmwasser für Ausfallshaftung zu verrechnen.

Im Detail entschied der OGH: Die Klausel „Aufschlag bzw. Zuschlag für Ausfallshaftung“ ist rechtswidrig, weil der Zuschlag pauschal verrechnet wird und Ista auch dann profitiert, wenn es keinen Zahlungsausfall gibt.

Nach dem Urteil reagiert ista Österreich jetzt schnell und unbürokratisch und zahlt insgesamt mehr als rund zwei Millionen Euro an die MieterInnen und WohnungseigentümerInnen zurück.

Wie kommen Mieter und Wohnungseigentümer zu ihrem Geld? 

Sie müssen nicht selbst bei Gericht klagen, um ihr zu viel bezahltes Geld zurück zu bekommen. ista Österreich wird die Betroffenen in den nächsten Wochen schriftlich über die jeweilige Höhe der Gutschrift informieren. Die Beträge werden bei der nächsten Vorschreibung abgezogen oder – auf Wunsch der KundInnen – ausbezahlt. Die Höhe der Gutschrift ist abhängig von der Wohnungsgröße und der Höhe der im Wohnhaus abgerechneten Wärme- bzw. Wasserkosten. 

Forderung

Andere Energiedienstleister und Wärmeanbieter verwenden ähnliche und gleichartige Klauseln in ihren Verträgen. Die AK fordert sie auf, ihre Verträge umgehend zu verbessern und die auf Basis der rechtswidrigen Klauseln verrechneten Beträge an ihre KundInnen zurückzuzahlen. Die AK wird am Ball bleiben.

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