Videos in Gebärdensprache

Nachhaltige Chancengleichheit für gehörlose und hörbeeinträchtigte Menschen im Arbeitsleben ist den Arbeiterkammern wichtig. Das setzt eine barrierefreie Kommunikation und barrierefreien Informationszugang voraus. 
Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner ÖGS haben die Arbeiterkammern Videos produziert, die die wichtigsten Inhalte für hörbeeinträchtigte Kolleginnen und Kollegen in der Arbeitswelt in Gebärdensprache übersetzt.

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Die Arbeiter­kammern

Sie vertreten die Interessen von über 3 Millionen Beschäftigten in Österreich. Die AK ist unabhängig und nur ihren Mitglieder verpflichtet.

Behinderten-Vertrauens­person

BVPs vertreten im Betrieb die Interessen von Menschen mit Behinderungen. Sowohl Betriebs­räte wie Arbeit­geber sind verpflichtet, sie zu unterstützen.

Behinderten-Vertrauens­person

BVPs haben Auf­gaben und Rechte. Sie sorgen dafür, dass das Be­hinderten­ein­stellungs­gesetz ein­ge­halten wird.

Auflösung eines Arbeits­verhältnisses

Ein Dienst­verhältnis mit einer begünstigt behinderten Person kann unter bestimmten Voraussetzungen beendet werden.

Beihilfen

Inklusions­förderung, Ein­gliederungs­beihilfe, Entgelt­beihilfe, Unter­stützung bei Schulungs- und Ausbildungs­kosten, Ausbildungs­beihilfe usw

Beschäftigungs­pflicht und Aus­gleichs­taxe

Arbeit­geber, die 25 oder mehr Arbeit­nehmer­Innen beschäf­tigen, müssen pro 25 Beschäftigen min­destens einen begünstigten behinderten Menschen einstellen.

Diskrimi­nierung ver­boten

Was Sie sich nicht gefallen lassen sollten.

Unterstützung für Jugendliche mit Behinderung

Junge Mensche mit Lern­schwierig­keiten und / oder Behin­derungen haben es oft doppelt schwer. Ein Jugend­coaching unterstützt in dieser Situation.

Integrative Betriebe

Hier werden Menschen mit Behinderung beschäftigt, die eine gewisse Leistung erbringen können. Ist das nicht gegeben, kommt als Alternative eine Beschäftigungstherapie in Frage.

Kündigungs­schutz

Behinderte Arbeit­nehmer­Innen sind durch einen besonders strengen Kündigungs­schutz abgesichert.

Vorteile für begünstigt behinderte Menschen

Begünstigte behinderte Menschen haben Anspruch auf För­derungen, besonderen Kündigungs­schutz und in einigen Fällen Anspruch auf Zusatz­urlaub.

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