Zahlungskarten-Rechner
Vergleichen Sie mit wenigen Klicks die Spesen von Bankomat- und Kreditkarten – im Euroraum und weltweit.
Mit einer Überweisung können Sie Geld auf ein anderes Konto im In- oder Ausland überweisen – dabei gelten je nach Zahlungsart und Zielland unterschiedliche Regeln und Fristen.
SEPA-Überweisungen in Euro dürfen nicht mehr kosten als Inlandsüberweisungen. Voraussetzung ist, dass die Zahlung den SEPA-Bestimmungen entspricht.
Seit 1. Februar 2016 ist bei Euro-Überweisungen innerhalb des EWR die Angabe des BIC grundsätzlich nicht mehr erforderlich.
Achtung: Im Onlinebanking gibt es häufig unterschiedliche Formulare für SEPA- und sonstige Auslandsüberweisungen. Wird das falsche Formular verwendet, können Gebühren anfallen.
Ob eine Überweisung noch am selben Tag bearbeitet wird, hängt vom Annahmeschluss („Cut-off-Zeit“) Ihrer Bank ab. Geht der Auftrag später ein, gilt er erst am nächsten Werktag als erteilt.
IBAN und BIC finden Sie auf Ihrer Bankomat- oder Bankservicekarte sowie auf Ihren Kontoauszügen.
Stimmt die angegebene IBAN nicht mit dem BIC überein und ist dies technisch überprüfbar, muss die Bank den Auftrag zurückweisen und die zahlende Person informieren.
Die IBAN beginnt mit dem zweistelligen Ländercode (bei österreichischen Konten „AT“), gefolgt von einer Prüfziffer sowie Bankleitzahl und Kontonummer.
Unternehmen dürfen für Zahlungen per Zahlschein, Onlinebanking oder Kreditkarte keine zusätzlichen Entgelte verlangen.
Preisnachlässe für bestimmte Zahlungsarten – etwa bei einer Einzugsermächtigung – sind hingegen zulässig.
Der Oberste Gerichtshof hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs klargestellt, dass solche Zusatzentgelte unzulässig sind. Das Verbot gilt für Zahlungen seit dem 1. November 2009. Zu Unrecht eingehobene Gebühren müssen zurückerstattet werden.
Tipp: Haben Sie eine Zahlscheingebühr bezahlt? Sie können die unzulässig verrechneten Kosten zurückfordern. Ein Musterbrief unterstützt Sie dabei.
Tipp
Zahlscheingebühren bezahlt? So gibt´s Geld zurück: KonsumentInnen haben einen Anspruch darauf, die bezahlten Zahlscheinentgelte zurückzufordern. Ein Musterbrief hilft Ihnen dabei.
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