Rücktritt bei Katastrophen
Terroranschläge, Naturkatastrophen, politische Unruhen: Wann ein kostenfreies Reise-Storno möglich ist und wo Sie sich informieren können.
Der Urlaub ist bekanntlich die schönste Zeit im Jahr. Aber nicht jeder hat schöne Erinnerungen mit im Gepäck. Die AK KonsumentenschützerInnen geben Tipps, was Sie nach einem verpatzten Urlaub tun können:
Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche geltend, am besten mittels eingeschriebenem Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist Ihr Reiseveranstalter. Bei extra Flugbuchungen müssen Sie sich an die Fluglinie wenden, die den Flug hätte durchführen sollen oder durchgeführt hat. Nutzen Sie dazu einfach unseren Musterbrief für Reisereklamationen!
Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten.
Orientierung zur Höhe der Preisminderung bei Pauschalreisen bietet die Frankfurter Tabelle. Ein Beispiel: verschmutzter Pool – zehn bis 20 Prozent.
Für entgangene Urlaubsfreude ist Schadenersatz möglich. Voraussetzung: zumindest erhebliche vom Reiseveranstalter verschuldete Mängel.
Reiseveranstalter haben eine Insolvenzabsicherung. Sie müssen im Fall einer Insolvenz für Ersatzflüge oder eine andere Beförderung sorgen – im Gegensatz zu reinen Flugbuchungen.
Hebt die Airline mindestens zwei oder mehr Stunden später ab, haben Sie Anspruch auf Essen, Getränke und wenn nötig auf ein Hotel. Bei Ankunftsverspätungen von drei oder mehr Stunden steht Ihnen auch eine Entschädigung zu.
Gibt es eine offizielle Reisewarnung können Sie grundsätzlich kostenlos zurücktreten. Auch sonst kann es ein Rücktrittsrecht geben: Wenn unvorhersehbare Ereignisse nach Vertragsabschluss passieren und eine Reise unmöglich oder unzumutbar wird, können Sie kostenfrei stornieren. Am besten: Reiseveranstalter kontaktieren! Bei der Covid-Pandemie ist zu bedenken: die damit in Zusammenhang stehenden Risiken sind in der Regel schon vorhersehbar und berechtigen daher oftmals nicht zum Rücktritt.
Wer mit Plastikkarte zahlt oder Geld abhebt, muss im Urlaub mit Spesen rechnen. So fallen in Nicht-Euro-Ländern immer Spesen an. Auch im Euro-Raum können Spesen verrechnet werden, etwa beim Abheben mit der Kreditkarte.
Achtung bei EU-Urlauben! Immer mehr Handy-Anbieter schränken Roaming ein oder schließen es sogar aus, vor allem bei Wertkarten.
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