AK Test: „Fett aufgetragen?“
Transfett-Grenzwerte werden bei Lebensmitteln zwar eingehalten, aber Burger, Croissants, Snacks und Kekse sind nach wie vor ziemlich fett.
Ihnen wurden gerade „Fat Killer“-Pillen geliefert? Sie können sich gar nicht erinnern, diese bestellt zu haben? Dann sind Sie nicht allein.
Derzeit rufen sehr viele Menschen in unserer Konsumentenberatung an und erzählen sehr ähnlichen Geschichten: Sie alle haben eine Facebook-Anzeige von „Fat Killer“ gesehen, teilweise angeklickt und sich informiert, nie aber kostenpflichtig bestellt. Trotzdem wurde ihnen ein Paket mit den Pillen zugestellt. Rechnung inklusive.
Wenn Sie etwas bekommen, ohne es bestellt zu haben, gilt das als unerwünschte Warenzusendung. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen können Sie mit den Pillen machen, was Sie wollen – wegwerfen, aufheben, einnehmen.
Einzige Ausnahme: Die Ware ist für jemand anderen bestimmt und Sie haben die Lieferung irrtümlich bekommen. Dann müssten Sie den Absender auf den Irrtum aufmerksam machen.
Sie haben die Pillen bestellt, aber inzwischen Ihre Meinung geändert? Wenn Sie das Mittel doch nicht mehr wollen, können Sie Ihre Bestellung rückgängig machen. Für Bestellungen im Internet gilt Folgendes:
Achtung
Vom Konsum der Fat Killer Pillen raten wir ab: Es gibt keine genauen Hinweise auf die Inhaltsstoffe. Sie können unter Umständen auch negative Auswirkungen auf Körper und Gesundheit haben. Mehr Infos über „Wundermittel gegen Übergewicht“ finden Sie in unserer Broschüre …
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