Schutzklausel für Pensionen mit Stichtag 2025
Wegen der hohen Inflation der letzten Jahre gibt es auch für 2025 eine "Schutzklausel". Sie schützt Neu-Pensionist:innen vor Pensionsverlusten.
Senior:innen müssen keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr leisten, zahlen aber 5 % Krankenversicherungsbeiträge & Lohnsteuer.
Sehr niedrige Pensionen werden mit der Ausgleichszulage aufgestockt. Seit 2017 bekommen Alleinstehende mit langer Versicherungsdauer mehr Geld.
Ausbildungszeiten können als Versicherungsmonate nachgekauft werden. Doch wann ist das sinnvoll? Welche Regelungen und Kosten gelten für Sie?
Sie haben etwas Geld übrig und möchten Ihre Pension auffetten? Freiwillige Beiträge in das öffentliche Pensionssystem machen sich rasch bezahlt.
Ende 2021 lief die Möglichkeit aus, vor dem Regelpensionsalter abschlagsfrei in Pension zu gehen. Als Ersatz gibt es seit 2022 den Frühstarterbonus.
Aufgrund der hohen Inflation wurde eine Schutzklausel beschlossen, um Neupensionist:innen vor Pensionsverlusten zu schützen.
Die AK hat es langegefordert. Jetzt hat dieRegierung die umstrittene anteilige Pensionsanpassung (Aliquotierung) ausgesetzt.
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