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Am 16. März 2024, kommt es zwischen 9:30 und 18:00 wartungsbedingt zu einer Unterbrechung aller Services in der Online-Anwendung.


Für Beschäftigte in den Gesundheitsberufen

Ausnahmeregelung endet mit 31.12.2023

Achtung

Die COVID-19-Sonderregelungen für Pflegeassistent:innen, Pflegefachassistent:innen und DGKPs mit Nostrifikations- oder Anerkennungsbescheid laufen nun endgültig am 31.12.2023 aus


Somit müssen ab 01.01.2024 alle Berufsangehörigen, die in einem Gesundheitsberuf (gemäß GuKG und MTD-G) tätig sind im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein, um ihren Beruf ausüben zu dürfen. 

Tipp

Wir empfehlen den betroffenen Berufsangehörigen der Pflege, rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister zu stellen, entweder online unter gbr-online.ehealth.gv.at (mit Handy-Signatur/ID Austria) oder persönlich nach Terminvereinbarung. 


Liegen alle Voraussetzungen für die Eintragung vor, führt die Behörde die Registrierung zeitnahe durch. Damit ist der erste Schritt getan, damit Sie Ihre Arbeit fortsetzen oder beginnen können. Der Berufsausweis wird nach der Eintragung in das Register ausgestellt und zugesandt.



Bitte wählen Sie Ihr Bundesland

Wenn Sie Ihren Beruf bereits ausüben, befindet sich Ihre Registrierungsbehörde in jenem Bundesland, in dem Sie Ihren Dienstort haben. Sofern Sie Ihren Beruf noch nicht ausüben, können Sie die Registrierung im Bundesland Ihres Wohnortes durchführen. 

Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
 
Das Ge­sund­heits­be­rufe­re­gis­ter

Das Re­gis­ter wer­tet Ge­sund­heits­be­rufe auf: Nur wer ent­sprech­ende Qua­li­fi­ka­tion­en hat, wird auf­ge­nom­men.

Die AK als Registrierungs­behörde

Mehr als die Hälfte der EU-Länder haben Gesundheits­berufe­register eingeführt. Die AK wurde mit der Registrierung betraut.

Gesundheitsberuferegister in Ihrem Bundesland

Sie haben Fragen zur Registrierung von Gesundheitsberufen? Finden Sie hier Infos und AnsprechpartnerInnen in Ihrem Bundesland!

Verlängerung der Berufsberechtigung

Mit der Eintragung ins öffentliche GBR haben Sie die Berufsberechtigung für 5 Jahre erhalten. Vor Ablauf ist eine Verlängerung um 5 Jahre notwendig.

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