Telefonrechnung stimmt nicht? So gehen Sie vor
Sie haben eine ungewöhnlich hohe Telefonrechnung erhalten und zweifeln an ihrer Richtigkeit? Dafür kann es verschiedene Ursachen geben. Wichtig ist, die Rechnung rasch zu überprüfen und rechtzeitig Einspruch zu erheben.
Rechnung prüfen
Kontrollieren Sie zunächst den Verrechnungszeitraum und verlangen Sie einen Einzelgesprächsnachweis. Dieser gibt Auskunft über Zeitpunkt, Dauer und Ziel der verrechneten Gespräche und hilft dabei, die Rechnung nachzuvollziehen.
Der Einzelgesprächsnachweis muss Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Einspruch beim Betreiber
Ergibt die Überprüfung Hinweise auf einen Fehler des Anbieters oder lässt sich die hohe Rechnung nicht plausibel erklären, sollten Sie schriftlich Einspruch gegen die Rechnung erheben. Verlangen Sie dabei auch eine technische Überprüfung.
Einspruchsfrist
Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Telefonrechnung anzweifeln, haben Sie drei Monate Zeit, Einspruch zu erheben.
Einspruch bei der RTR
Damit der strittige Rechnungsbetrag bis zum Abschluss des Verfahrens nicht bezahlt werden muss, müssen Sie zusätzlich zur Beschwerde beim Betreiber folgende Unterlagen an die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) übermitteln:
- das ausgefüllte Formular zur Registrierung Ihres Einspruchs,
- eine Kopie Ihres Einspruchs an den Betreiber und
- eine Kopie der beanstandeten Rechnung.
Die Unterlagen senden Sie an:
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR)
Mariahilfer Straße 77–79
1060 Wien
Während des Verfahrens kann der Betreiber allerdings den Durchschnittsbetrag der drei vorhergehenden Rechnungen verlangen.
Schlichtung bei der RTR
Lehnt der Betreiber Ihren Einspruch ab, kann der Streitfall unter Umständen im Rahmen des RTR-Schlichtungsverfahrens beigelegt werden.
Sie können die Schlichtungsstelle innerhalb eines Jahres anrufen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem Sie den Einspruch beim Betreiber eingebracht haben.
Legen Sie der Schlichtungsstelle alle wichtigen Unterlagen bei, insbesondere:
- den Einspruch an den Betreiber,
- die beanstandete Rechnung sowie
- gegebenenfalls weitere relevante Unterlagen.
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