Rehabilitationsfreistellung
Eltern haben nun ein Recht auf Freistellung, um ihr Kind nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit bei einem Reha-Aufenthalt zu begleiten.
Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflegegeld. Wie die einzelnen Pflegestufen eingeteilt werden und welchen Betrag Sie dafür erhalten.
Wenn nahe Angehörige erkranken oder die Betreuungsperson eines Kindes ausfällt, können Sie sich für die Pflege stunden- oder tageweise frei nehmen.
Wenn Angehörige pflegebedürftig werden, können ArbeitnehmerInnen Pflegeteilzeit bzw. Pflegekarenz vereinbaren.Das hat die AK durchgesetzt.
Musterbrief
Ratgeber
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65