Besserer Schutz für Kleinanleger:innen

Mit der Reform des Wertpapieraufsichts-Gesetzes 2018 wurden die Rechte von Anleger gestärkt. Ziel ist, Fehlberatung zu verhindern und mehr Transparenz bei der Anlageberatung zu schaffen.

Passende Produkte für die richtige Zielgruppe

Anbieter müssen bereits vor der Markteinführung festlegen, für welche Kund ein Wertpapierprodukt geeignet ist. In der Beratung müssen sie die Anlageziele, die Risikobereitschaft, den Anlagehorizont und die Erfahrung der Kund:innen berücksichtigen. So sollen nur Produkte empfohlen werden, die zu den persönlichen Bedürfnissen passen.

Finanzmarktaufsicht kann früher eingreifen

Gefährden Wertpapierprodukte den Anlegerschutz, kann die Finanzmarktaufsicht einschreiten und besonders riskante Produkte verbieten.

Beratung muss nachvollziehbar sein

Telefonische Beratungsgespräche müssen aufgezeichnet und mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Kund:innen haben das Recht, die Aufzeichnung anzufordern. Auch die Finanzmarktaufsicht kann sie im Rahmen ihrer Kontrollen einsehen.

Mehr Transparenz bei der Anlageberatung

Berater müssen vor der Beratung offenlegen, ob sie unabhängig oder provisionsgebunden arbeiten.

Provisionsgebundene Berater dürfen weiterhin Provisionen erhalten, müssen ihre Kund:innen darüber aber informieren.

Unabhängige Berater dürfen keine Provisionen annehmen. Stattdessen werden sie direkt von ihren Kund:innen bezahlt. Außerdem müssen sie eine breitere Auswahl an Finanzprodukten berücksichtigen. Das soll Interessenkonflikte vermeiden und sicherstellen, dass die Empfehlung allein im Interesse der Kund erfolgt.

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