Tipps zum Urheberrecht

Ein PC-Spiel für den Eigengebrauch kopieren, ein Musikvideo herunterladen oder ein Foto in sozialen Netzwerken teilen: Im Alltag kommen viele Menschen mit dem Urheberrecht in Berührung. Dabei ist oft unklar, was erlaubt ist und wo rechtliche Risiken bestehen.

Auch Privatkopien, Downloads, das Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken oder der Verkauf von Produkten über Online-Plattformen wie eBay können rechtliche Folgen haben.

Die AK-Broschüre „Geistiges Eigentum und Verbraucherschutz“ erklärt verständlich, welche Rechte Konsument haben und worauf sie achten sollten. 

Was schützt das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt kreative Leistungen, die eine eigene, originelle geistige Schöpfung sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Musikstücke
  • Filme
  • Fotos
  • Texte

Über die Nutzung solcher Werke entscheidet grundsätzlich die Person oder das Unternehmen, das die entsprechenden Verwertungsrechte besitzt. Die Rechteinhaber können festlegen, ob und wie ihre Werke genutzt werden dürfen – etwa kostenlos, nur gegen Bezahlung oder nur für bestimmte Zwecke. 

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Privatkopien sind erlaubt – mit Einschränkungen

Für den privaten Gebrauch dürfen Sie von urheberrechtlich geschützten Werken grundsätzlich einzelne Kopien anfertigen und diese auch privat weitergeben.

Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch: Einen wirksamen technischen Kopierschutz – etwa DRM-Systeme auf CDs oder DVDs – dürfen Sie in der Regel nicht umgehen.

AK Broschüre beantwortet wichtige Fragen

Was bedeutet „geistiges Eigentum“? Was dürfen Sie mit gekaufter Musik oder Filmen privat machen und welche Regeln gelten für Privatkopien von Computerprogrammen? Die Broschüre gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen  des Urheberrechts. Mehr ...

 

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