Frankfurter Tabelle

In der so genannten „Frankfurter Liste“ finden sich die häufigsten Reise­mängel und die dazugehörenden Preisminderungssätze in Prozent aus­geh­end vom Gesamtreisepreis.

Die Liste ist von Richtern in Reisesachen am Landesgericht Frankfurt erstellt worden. Sie wird auch von österreichischen Gerichten immer wieder her­an­ge­zogen, wenn es gilt, Preisminderungsansprüche bei Reisemängeln zu be­wert­en. Die Liste ist allerdings nur eine grobe Orientierungshilfe und nicht ver­bind­lich.

Einige Beispiele:

  • Lärm in der Nacht: 10-40 %
  • Dreibett- statt Doppelzimmer: 20-25 %
  • fehlender Balkon (trotz Zusage): 5-10 %
  • verdorbene, ungenießbare Speisen: 20-30 %
  • nicht genügend warme Speisen: 10 %
  • verschmutzter Pool: 10-20 %

Sollten gleich mehrere Mängel auftreten, können die betreffenden Pro­zent­sätze innerhalb gewisser Grenzen addiert werden.

Downloads

Links

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Ausland, Welt, Mädchen, Reise

Um­fassende In­for­ma­ti­ons­pflichten vor der Reise

Nicht alle Be­sch­rei­bun­gen halten, was sie ver­spre­chen. Doch alles, was im Prospekt beschrieben und bebildert ist, gilt als zugesagt.

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz