Kostenlose Papierrechnung bei Telekom und Internet

Sie möchten Ihre Telefon-, Handy- oder Internetrechnung lieber auf Papier statt online erhalten? Das ist Ihr gutes Recht. Telekom- und Internetunternehmen dürfen Rechnungen zwar elektronisch bereitstellen, müssen Ihnen auf Wunsch aber kostenlos eine Papierrechnung zusenden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sie können zwischen Onlinerechnung und kostenloser Papierrechnung wählen.
  • Für die regelmäßige Papierrechnung dürfen keine zusätzlichen Kosten verrechnet werden.
  • Das gilt auch für den Einzelentgeltnachweis.
  • Onlinerechnungen müssen sieben Jahre lang kostenlos in einem speicherbaren Format (z. B. PDF) verfügbar sein. 

Kann mein Telekomunternehmen die Rechnung nur noch online schicken?

Ja. Unternehmen dürfen Rechnungen grundsätzlich elektronisch bereitstellen.

Sie müssen die Onlinerechnung aber nicht akzeptieren. Sie können jederzeit verlangen, dass Sie Ihre Rechnungen kostenlos in Papierform erhalten.

Haben Sie einen Vertrag, der ausschließlich einen Sprachtelefoniedienst und keinen Internetzugang umfasst, erhalten Sie Ihre Rechnung grundsätzlich in Papierform.

Wie bekomme ich eine Papierrechnung?

Wenn Sie Ihre Rechnungen lieber auf Papier erhalten möchten, müssen Sie dies Ihrem Telekom- oder Internetunternehmen mitteilen.

Je nach Unternehmen können Sie die Umstellung

  • telefonisch,
  • per E-Mail,
  • schriftlich per Post oder
  • über Ihr Online-Kundenkonto

beantragen.

Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Rechnung oder auf der Website des Unternehmens.

AK Tipp: Beantragen Sie die Umstellung möglichst schriftlich oder speichern Sie die Bestätigung aus dem Kundenportal. So können Sie den Wechsel bei Bedarf nachweisen.

Kostet die Papierrechnung etwas?

Nein.

Für die regelmäßige Zusendung einer Papierrechnung dürfen keine zusätzlichen Kosten verrechnet werden.

Kosten können allerdings entstehen, wenn Sie

  • eine bereits online bereitgestellte Rechnung zusätzlich in Papierform anfordern oder
  • ein Duplikat einer bereits versendeten Papierrechnung bestellen.

Muss mich das Unternehmen über mein Wahlrecht informieren?

Nein.

Unternehmen sind gesetzlich nicht verpflichtet, auf die Möglichkeit einer kostenlosen Papierrechnung hinzuweisen.

Wenn Sie Ihre Rechnung auf Papier erhalten möchten, müssen Sie dies selbst beantragen.

Wie lange müssen Onlinerechnungen gespeichert werden?

Stellt Ihnen ein Unternehmen Rechnungen online zur Verfügung, muss es diese

  • in einem speicherbaren Format (z. B. PDF) bereitstellen und
  • sieben Jahre lang kostenlos zum Download oder Abruf bereithalten.

Häufige Fragen

Kann ich jederzeit auf eine Papierrechnung wechseln?

Ja. Sie können die Umstellung jederzeit verlangen.

Gilt das auch für den Einzelentgeltnachweis?

Ja. Auch den Einzelentgeltnachweis können Sie kostenlos in Papierform erhalten.

Darf die Papierrechnung extra kosten?

Nein. Die regelmäßige Papierrechnung ist kostenlos.

Muss ich meine Onlinerechnungen selbst speichern?

Das ist empfehlenswert. Unabhängig davon muss das Unternehmen die Rechnungen sieben Jahre lang kostenlos bereitstellen.

Rechtsgrundlage

Die Regelungen finden sich in § 138 Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021). Danach dürfen Telekom- und Internetunternehmen Rechnungen elektronisch bereitstellen. Gleichzeitig haben Endnutzer das Recht, Rechnungen und Einzelentgeltnachweise kostenlos in Papierform zu verlangen. Elektronische Rechnungen müssen außerdem in einem speicherbaren Format bereitgestellt und sieben Jahre lang kostenlos verfügbar sein.


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