Tipps zu Lebensversicherungen
Sie überlegen, eine Lebensversicherung abzuschließen oder frühzeitig zu kündigen? Unsere Tipps, worauf Sie dabei achten sollten.
Der Rücktritt vom Versicherungsvertrag bzw der Vertragserklärung ist. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem
Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens einen Monat nach dem Zugang des Versicherungsscheins und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht.
Die Rücktrittserklärung kann in geschriebener Form abgegeben werden, was bedeutet, dass auch ein E-Mail oder ein Fax ausreichend ist. Aus Beweisgründen empfiehlt sich aber das Schreiben eingeschrieben zu verschicken und den Postbeleg aufzubewahren.
Der Versicherungsvertrag kann die Klausel enthalten, dass der Rücktritt schriftlich erklärt werden muss. Damit eine solche Vereinbarung gültig ist, muss der Versicherungsnehmer der Klausel ausdrücklich und in einer gesonderten Erklärung zustimmen.
Das Rücktrittsschreiben muss der Versicherung innerhalb der Rücktrittsfrist zugehen. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die Vertragslaufzeit weniger als sechs Monate beträgt. Wenn der Versicherer vorläufige Deckung gewährt hat, dann ist für die entsprechende Dauer die Prämie zu bezahlen.
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