Förderung für Pflege daheim
Pflegebedürftige ab Stufe 3 mit weniger als 2.500 Euro Nettoeinkommen haben bei einer 24-Stunden-Betreuung zuhause Anspruch auf staatliche Förderung.
Zuhause Angehörige zu pflegen, das ist eine große Herausforderung. Nicht nur menschlich, sondern natürlich auch dann, wenn sich Job und Pflege nicht mehr vereinbaren lassen oder es finanziell eng wird. Wir haben deshalb alle Tipps gesammelt, die pflegenden Angehörigen das Leben ein kleines bisschen erleichtern können: Von der Pflegekarenz über die freiwillige Selbstversicherung bis hin zu Steuererleichterungen und Förderungen.
Was tun, wenn Sie nur kurz als Pflegende einspringen müssen, zum Beispiel, wenn ihr Kind erkrankt, die chronische Erkrankung Ihres Partners aufflammt oder die Betreuungsperson Ihrer pflegebedürftigen Mutter ausfällt? In solchen Fällen haben Sie Anspruch auf grundsätzlich eine Woche bezahlte Pflegefreistellung pro Arbeitsjahr. Mehr zu den Voraussetzungen finden Sie hier.
Ein Familienmitglied ist plötzlich pflegebedürftig geworden? Die bisherige Betreuungsperson Ihres Angehörigen fällt aus? Der Pflegebedarf hat sich erhöht?
Damit Sie in einer solchen Situation Zeit dazu haben, die Pflege anders zu organisieren oder sich selbst um die Betreuung zu kümmern, gibt es die Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit. Alles über Voraussetzungen, Bedingungen und Antrag sehen Sie hier auf einen Blick.
FAMILIENHOSPIZKARENZ
Die Familienhospizkarenz gibt Ihnen die Möglichkeit, sich für die Begleitung sterbender Angehöriger oder schwerstkranker Kinder bei aufrechtem Arbeitsverhältnis karenzieren zu lassen oder Ihre Arbeitszeit zu verändern. Hier finden Sie alle Infos dazu.
Sie müssen als Pflegende:r beruflich zurückstecken und müssen Stunden reduzieren, die Arbeit ganz aufgeben oder können keine neue annehmen? Diese Möglichkeiten haben Sie, um weiterhin sozialversichert zu bleiben:
Pflegende Angehörige können sich freiwillig und kostenfrei pensionsversichern - und damit Pensionszeiten und Gutschriften für Pensionskonto sammeln. Welche Variante für Sie in Frage kommt, wie Sie den Antrag stellen und was dabei gilt, können Sie hier ganz genau nachlesen.
Damit Sie weiter krankenversichert sind, kommt entweder eine Mitversicherung oder eine Selbstversicherung in Frage. Zu den verschiedenen Varianten finden Sie hier einen guten Überblick.
Häusliche Pflege kostet Geld. Ausgaben für die Betreuung Ihres Angehörigen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als „außergewöhnliche Belastung“ von der Steuer absetzen. Nähere Infos dazu finden Sie hier.
TIPP
Auch, wenn Sie für die Pflege eines Angehörigen im Pflege- oder Altersheim (mit)bezahlen, können Sie die Ausgaben beim Lohnsteuerausgleich geltend machen.
Falls Sie in Pflegekarenz gehen, wird Ihre Steuer mit der Arbeitnehmer:innenveranlagung neu berechnet. Häufig erhalten Sie dann Lohnsteuer zurück!
Ist Ihr Kind pflegebedürftig, dann können Sie neben den direkten Pflegekosten, die das Pflegegeld überschreiten, noch weitere Ausgaben von der Steuer absetzen:
ERHÖHTE FAMILIENBEIHILFE
Für erheblich behinderte Kinder erhöht sich auch die Familienbeihilfe um monatlich 180,90 Euro. Details dazu finden Sie hier.
Wer pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe hängt davon ab, wie hoch der Pflegeaufwand für die Person ist und ist in sieben Stufen gestaffelt. Details dazu finden Sie hier.
Die App hilft Ihnen und Ihren Angehörigen die laufende Betreuungs- und Pflegearbeit einfach dokumentieren zu können und durch eine Einmalabfrage eine rasche Übersicht über einen möglichen Pflegegeldanspruch zu erhalten. Die PDF-Dokumente können Sie einfach abspeichern, ausdrucken oder verschicken. Mehr dazu finden Sie hier.
Wenn Pflegebedürftige zuhause von einer „24-Stunden-Betreuuerin“ bzw. einem „24-Stunden-Betreuuer“ versorgt werden, können Sie für diese Kosten eine staatliche Förderung beantragen.
Mehr zu den Voraussetzungen und zur Höhe des Zuschusses finden Sie hier!
Wenn pflegende Angehörige aufgrund von Krankheit, Kur, Urlaub oder sonstigen Gründen vorübergehend an der Pflege verhindert sind, kann beim Sozialministeriumsservice eine Förderung für die Kosten von Ersatzpflege beantragt werden. Die maximale Fördersumme sind je nach Pflegegeldstufe begrenzt und es gibt nach Pflegegeldstufe gestaffelte Einkommensgrenzen. Auf die Förderung von Ersatzpflege besteht kein Rechtsanspruch.
Mehr dazu erfahren?
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums.
Die Landesstellen des Sozialministeriumsservice können Sie hier aufrufen.
Sind Sie durch Behinderung oder Pflegebedürftigkeit in eine soziale Notlage gekommen, können Sie beim Sozialministeriumsservice einen Zuschuss für „behinderungsbedingte Ausgaben“ beantragen, wenn diese die Notlage beseitigen oder mildern. Das ist der etwa der Fall, wenn Sie in der Wohnung etwas umbauen müssen oder Hilfsmittel anschaffen müssen, die nicht von der Krankenkasse oder Pensionsversicherung übernommen werden. Es gibt eine obere Einkommensgrenze für die Förderung und es besteht kein Rechtsanspruch.
Online-Antrag
Weitere Informationen und der Online-Antrag finden Sie hier: Sonstige finanzielle Vorteile und Unterstützungen (sozialministeriumservice.at)© 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65