Private Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung soll finanzielle Folgen eines Unfalls abfedern. Besonders wichtig ist sie bei Freizeitunfällen, denn die gesetzliche Unfallversicherung deckt grundsätzlich nur Arbeitsunfälle und deren Folgen ab.

Wer kann eine private Unfallversicherung abschließen?

Eine private Unfallversicherung können unter anderem abschließen:

  • Einzelpersonen
  • Ehepaare
  • Familien
  • Kinder
  • Senior

Nicht versicherbar sind in der Regel Personen,

  • die dauerhaft vollständig arbeitsunfähig sind,
  • die an einer schweren Erkrankung des Nervensystems leiden oder
  • die eine psychische Erkrankung haben.

Ab wann gilt der Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz beginnt,

  • nachdem Sie die Versicherungspolizze erhalten haben,
  • frühestens zu dem in der Polizze genannten Zeitpunkt und
  • nachdem Sie die erste Prämie bezahlt haben.

Sie können mit der Versicherung auch eine vorläufige Deckung vereinbaren. Dann besteht der Versicherungsschutz bereits vor dem endgültigen Beginn des Vertrags.

Welche Leistungen sind versichert?

Je nach Vertrag ersetzt die private Unfallversicherung Kosten oder zahlt Leistungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Leistungen bei dauernder Invalidität
  • Unfallkosten, etwa Heil-, Bergungs- und Rückholkosten
  • Leistungen im Todesfall
  • Taggeld und Spitalgeld nach einem Unfall

Welche Unfälle und Schäden sind nicht versichert?

Nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung gilt als Unfallfolge.

Krankheiten

Krankheiten und ansteckende Erkrankungen sind grundsätzlich nicht versichert.

Ausnahmen gelten nur für:

  • Kinderlähmung
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) nach einem Zeckenbiss
  • Wundstarrkrampf (Tetanus)
  • Tollwut

Weitere Ausschlüsse

Kein Versicherungsschutz besteht unter anderem bei Unfällen,

  • die während einer vorsätzlich begangenen gerichtlich strafbaren Handlung passieren,
  • die durch ein besonders hohes Risiko entstehen, zum Beispiel bei Extremsportarten,
  • die auf eine erhebliche Beeinträchtigung durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente zurückzuführen sind.

Ebenfalls nicht versichert sind Gesundheitsschäden, die durch medizinische Behandlungen oder Eingriffe entstehen. Eine Ausnahme gilt, wenn diese Behandlungen wegen eines versicherten Unfalls notwendig waren.

Kein Versicherungsschutz besteht außerdem bei Schäden durch:

  • Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse,
  • Kernenergie sowie
  • ionisierende Strahlung.

Leistungen bei dauernder Invalidität

Bleibt nach einem Unfall eine dauernde Invalidität zurück und tritt diese innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein, zahlt die Versicherung einen Teil der vereinbarten Versicherungssumme aus.

Wie hoch die Leistung ist, richtet sich nach dem Grad der Invalidität. Dafür wird die sogenannte Gliedertaxe herangezogen. Sie legt fest, welcher Prozentsatz der Versicherungssumme bei der dauernden Beeinträchtigung oder dem Verlust bestimmter Körperteile oder Sinnesorgane ausbezahlt wird. Ist ein Körperteil nur teilweise in seiner Funktion eingeschränkt, wird die Leistung entsprechend gekürzt.

Was bedeutet Progression?

Wurde eine Progression vereinbart, steigt die Versicherungsleistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad überproportional an. Das bedeutet: Bei schweren dauernden Beeinträchtigungen fällt die Auszahlung deutlich höher aus.

Bis zu einem vereinbarten Invaliditätsgrad – häufig 25 oder 50 Prozent – erhöht sich die Leistung allerdings nur in geringem Ausmaß.

Bei einer Großinvaliditätsversicherung wird die erhöhte Leistung erst ab einem sehr hohen Invaliditätsgrad ausbezahlt.

Leistungen im Todesfall

Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, zahlt die Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme aus.

Für Kinder bis zum 15. Lebensjahr werden statt der Versicherungssumme nur die angemessenen Begräbniskosten ersetzt.

Kündigung der Versicherung

Hat der Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Konsument ihn bereits zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen. Danach ist eine Kündigung jedes Jahr möglich.

Wichtig:

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • Sie muss spätestens einen Monat vor Ablauf des dritten oder eines folgenden Versicherungsjahres beim Versicherer eingelangt sein.

Wann kann die Versicherung den Vertrag beenden?

Die Versicherung kann den Vertrag unter anderem kündigen, wenn

  • beim Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden,
  • die Prämie nicht bezahlt wird,
  • vertraglich vereinbarte Pflichten (Obliegenheiten) schuldhaft verletzt werden oder
  • die Versicherung ihre vertraglich vereinbarte Leistung bereits erbracht hat.

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