Checkliste für Wohnkredite
Sie wollen einen Kredit für ein neues Zuhause aufnehmen? Dann fällt einiges an Kosten und Nebenspesen an - hier alles Wichtige im Überblick!
Bei den Kreditverhandlungen schwirrt Ihnen der Kopf? Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und gehen Sie vor einem Abschluss unsere Tipps durch!
Zuerst sollte man sich überlegen, welche Kreditrate man sich monatlich leisten kann. Dabei sollte man nicht zu knapp kalkulieren, um etwa für unvorhergesehene Ausgaben noch Geld übrig zu haben. Auch mögliche Einkommensverluste sollte man berücksichtigen. Zu beachten ist bei variabler Verzinsung, dass bei steigenden Zinsen auch die monatliche Kreditraten-Belastung höher wird. Auch dafür sollte ein ausreichender finanzieller Polster vorhanden sein.
Holen Sie mehrere Angebote ein, um einen Vergleich zu haben. Wichtig ist dabei, dass Sie den Effektivzinssatz und den zu zahlenden Gesamtbetrag (früher "Gesamtbelastung") vergleichen. Der effektive Jahreszinssatz berücksichtigt auch die Gebühren und Spesen der Bank. Achtung: Bei manchen Instituten kommen zum Nominalzinssatz Gebühren dazu, die pro Monat berechnet werden. Nehmen Sie nicht gleich das erstbeste Kreditanbot an. Lesen Sie den Vertrag genau durch - auch das Kleingedruckte.
Vergleichen Sie auch die anfallenden einmaligen Kosten (Bearbeitungsgebühr, Erhebungsspesen) - diese können den Kredit sehr verteuern.
Verhandeln Sie beim Kredit unbedingt die Höhe des Zinssatzes und sprechen Sie insbesondere über die Höhe des Aufschlages (Marge), an dem die Bank verdient und der auf die Refinanzierungskosten (Beispiele dafür sind z.B. EURIBOR, Sekundärmarktrendite oder Euro-Zinsswap) der Bank aufgeschlagen wird. Die Refinanzierungskosten sind jene Kosten, die die Bank aufwendet, um sich benötigtes Geld „einzukaufen“.
Je besser Ihre Kreditwürdigkeit (Bonität), desto günstiger sollten Zinssatz und Bearbeitungsgebühren sein.
Niedrigzinsphasen können für Fixzinssatzvereinbarungen genutzt werden. Achtung: Je länger die Fixzinsphase, desto höher der Unterschied zur variablen Verzinsung. Fixzinssätze sind oft nur im Hypothekarkreditbereich im Angebot; Laufzeiten 1 - 10 Jahre.
Eine Fixzinsvereinbarung können Sie entweder für die gesamte Laufzeit des Kredites treffen oder nur für einen bestimmen Zeitraum. Ist die Fixzinsperiode kürzer als die Kreditlaufzeit, sollten Sie schon beim Vertragsabschluss die Zinsanpassungsklausel und den Bankaufschlag (= Marge) für danach vereinbaren. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, bei Fixzinsvereinbarungen folgende Punkte zu beachten:
Vergleichen Sie die geforderten Sicherheiten. Der Abschluss einer Versicherung (Kreditrestschuldversicherung, Ablebensversicherung) ist üblich, jedoch gibt es auch hier große Prämienunterschiede. Vergleichen Sie daher auch Angebote anderer Versicherungsinstitute. Möglicherweise kann der Bank ein bestehender Versicherungsvertrag angeboten werden. Wichtig: Ist der Abschluss eines derartigen Versicherungsschutzes für die Gewährung des Kredites Voraussetzung, so ist die Berücksichtigung der Prämie(n) im Effektivzinssatz zwingend erforderlich.
Achtung
Manche Banken bieten ihren KundInnen sehr umfassende Versicherungspakete an – inklusive Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Leistung im Ablebensfall. Beschwerden in der AK Beratung zeigen, dass diese oft sehr teuren Pakete nicht ausreichend erklärt wurden oder sogar einfach „mitverkauft“ wurden.
Banken haben umfangreiche vorvertragliche Informationspflichten, die im Formular „Europäische Standardinformationen für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz“ enthalten sind. Bestehen Sie auf die Ausfolgung dieses Formulars sowie auf einen Tilgungsplan.
Lassen Sie sich auch die Bedingungen für Sondertilgungen, vorzeitige Rückzahlungen, Vertragsänderungen sowie die Folgen eines Verzugs der Ratenzahlungen erklären.
Innerhalb von 14 Tagen kann von einem bereits abgeschlossenen Kreditvertrag zurückgetreten werden. Dies gilt allerdings nicht für Hypothekarkredite.
Der Personalkreditvermittler darf für die Vermittlung maximal fünf Prozent der vertraglich vereinbarten Kreditsumme (ohne Zinsen) verrechnen. Sonstige Nebenspesen für Kopien oder Bearbeitungsgebühren darf der Makler nicht verlangen.
Musterbriefe
Ratgeber
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65