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Als ArbeitnehmerIn sind Sie in jenem Bundesland Arbeiterkammermitglied, in dem sich Ihr Arbeitsort befindet. Falls Sie arbeitslos sind, richtet sich Ihre AK-Mitgliedschaft nach Ihrem Wohnort.

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AK Mitgliedschaft

Wer ist AK-Mit­glied? Wie können AK Mitglieder mitbestimmen, wofür sich Ihre Interessenvertretung einsetzen soll? Wie hoch ist der AK Bei­trag?

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Der AK Beitrag

Die AK wird von den Mitgliedern finanziert: Der durchschnittliche AK Beitrag beträgt bei einem mittleren Einkommen 10 Euro netto im Monat.

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Die Arbeiterkammer vertritt alle ArbeitnehmerInnen – und hat daher die Kraft von fast 4 Millionen. Dafür gibt es die gesetzliche Mitgliedschaft.

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