Nahaufnahme des Gesichts einer nachdenklichen Frau mit Brille
© simona, stock.adobe.com
17.7.2026

Überschuldung und Privatkonkurs

Können Sie Ihre Rechnungen dauerhaft nicht mehr bezahlen? Erhalten Sie laufend Inkassoschreiben oder wurde Ihr Einkommen gepfändet? Dann sollten Sie möglichst rasch Unterstützung in Anspruch nehmen.

Staatlich anerkanntes Schuldenberatungszeichen

Die AK empfiehlt Konsument:innen mit anhaltenden Zahlungsproblemen, sich an eine staatlich anerkannte Schuldenberatung zu wenden. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und unabhängig. Die anerkannten Beratungsstellen erkennen Sie am gesetzlichen Schuldenberatungszeichen.

Die Schuldenberatung

  • prüft gemeinsam mit Ihnen Ihre finanzielle Situation,
  • klärt ab, ob eine Überschuldung vorliegt,
  • zeigt Möglichkeiten zur Schuldenregulierung auf und
  • informiert Sie, ob ein Privatkonkurs für Sie in Frage kommt.

Wenden Sie sich an die staatlich anerkannte Schuldenberatung in Ihrem Wohnsitzbundesland.

Hier finden Sie alle Beratungsstellen: Beratungsstellen – Schuldenberatung.

Häufige Fragen zum Privatkonkurs

Was ist ein Privatkonkurs?

Der Privatkonkurs (Schuldenregulierungsverfahren) ist ein gerichtliches Verfahren für Privatpersonen, die ihre Schulden nicht mehr bezahlen können. Ziel ist, überschuldeten Menschen einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen.

Vor einem Privatkonkurs sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung für Ihre Situation am besten geeignet ist.

Was hat sich seit 17. Juli 2026 geändert?

Seit 17. Juli 2026 gelten für Konsument:innen wieder die früheren Regeln für das Abschöpfungsverfahren.

Das bedeutet:

  • Die befristete Möglichkeit einer Entschuldung innerhalb von drei Jahren ist ausgelaufen.
  • Für Konsument:innen dauert das Abschöpfungsverfahren grundsätzlich wieder fünf Jahre.
  • Für Anträge, die vor dem 17. Juli 2026 bei Gericht eingebracht wurden, gelten die jeweiligen Übergangsregelungen.

Bedeutet das, dass jeder Privatkonkurs fünf Jahre dauert?

Nein.

Der Privatkonkurs besteht aus mehreren Verfahrensschritten. Gelingt ein Zahlungsplan, richtet sich dessen Laufzeit nach der Vereinbarung mit den Gläubiger:innen und den gesetzlichen Vorgaben. Häufig wird bei Gericht eine 7-jährige Dauer des Zahlungsplans mit den Gläubigern vereinbart. Erst wenn kein Zahlungsplan zustande kommt, kommt ein Abschöpfungsverfahren in Betracht. Für dieses gilt seit 17. Juli 2026 grundsätzlich wieder eine Dauer von fünf Jahren.

Kann ich trotz Privatkonkurs schuldenfrei werden?

Ja.

Wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und Ihre Pflichten während des Verfahrens einhalten, können Sie am Ende des Privatkonkurses von den verbleibenden Schulden befreit werden (Restschuldbefreiung).

An wen kann ich mich wenden?

Die erste Anlaufstelle sind die staatlich anerkannten Schuldenberatungen. Dort erhalten Sie eine kostenlose, vertrauliche und unabhängige Beratung. Gemeinsam mit Ihnen wird geprüft,

  • ob eine Überschuldung vorliegt,
  • welche Möglichkeiten der Schuldenregulierung bestehen und
  • ob ein Privatkonkurs für Sie sinnvoll ist.

Je früher Sie sich beraten lassen, desto größer sind meist die Handlungsmöglichkeiten. 

Kontakt

  • © 2026 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz