Verzweifelter Arbeiter
© Tomasz Zajda, adobe.stock.com

Privatkonkurs: Änderung ab 17.7. 2021

Die gesetzliche Neuregelung betrifft nur einen Teil des Privatkonkurses. Der Zahlungsplan bleibt unverändert, aber zum bestehenden Abschöpfungsverfahren wird eine zusätzliche neue Variante eingeführt.

Für den so genannten Tilgungsplan, der eine Entschuldung nach 3 Jahren ermöglicht, gelten strengere Bedingungen als für das Abschöpfungsverfahren.

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass man innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung der offenkundigen Zahlungsunfähigkeit durch das Exekutionsgericht Schritte zur Bewältigung der finanziellen Probleme in die Wege leiten muss. 

Dazu gehört - und es ist allen SchuldnerInnen zu raten - sich sofort zur Beratung über Entschuldungsmöglichkeiten bei einer staatlich anerkannten Schuldenberatung anzumelden. Hier sind alle Beratungstellen österreichweit aufgelistet: Beratungsstellen - Schuldenberatung

Tipp

Über mehr Details zu den Neuerungen informiert die Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich - ASB.

Bereits 2017 gab es Erleichterungen im Abschöpfungsverfahren

Seit dem 1. November 2017 gelten neue gesetzliche Regeln für den Privat­konkurs. Die wichtigste Er­leicht­er­ung betrifft jene Menschen, die sich auf­grund von sehr geringem Einkommen einen Privatkonkurs bisher nicht leisten konnten.

Durch die von der AK seit langem geforderte Abschaffung der Mindestquote von 10% der Gesamtschulden und eine Verkürzung der Dauer des Ab­schöpf­ungs­ver­fahrens auf 5 Jahre, gibt es für die Betroffenen nun eine echte Chance finanziell wieder Fuß zu fassen. Hier finden Sie eine Kurzinformation über den Privatkonkurs.

Sofortmaßnahmen bei Schuldenproblemen

Tipp

Die staatlich anerkannten Schuldnerberatungen geben auch Tipps für die wichtigsten Sofortmaßnahmen bei Schuldenproblemen.   
 

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Bankkonto für jedermann

Basis-Giro­konto

VerbraucherInnen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU haben das Recht auf ein Basiskonto bei einer österreichischen Bank.

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz