Rechte nach dem Verbraucherkreditgesetz
Sie können innerhalb von 14 Tagen von einem bereits abgeschlossenen Kreditvertrag zurücktreten – und zwar ohne Angabe von Gründen.
Wer säumig bei Zahlungen ist, dem werden meist üppige Spesen aufgebürdet. Schon bei der ersten Mahnung bei einem Rückstand kann man zur Kasse gebeten werden.
Die AK rät daher, bei plötzlichen Zahlungsschwierigkeiten sofort mit der Bank Kontakt aufzunehmen, um teure Spesen und Mahnungen zu vermeiden.
Es gibt verschiedene denkbare Maßnahmen, wenn KonsumentInnen ihre Kreditrate nicht mehr zurückzahlen können. So kann bei Zahlungsproblemen mit der Kreditrate etwa eine Ratenreduktion bei gleichzeitiger Laufzeitverlängerung vereinbart werden. Aber vereinbarte geringere Rückzahlungen sollten idealerweise zumindest die anfallenden Zinsen abdecken – sonst wächst der Kreditsaldo weiter in die Höhe. Konsumenten müssen sich bewusst sein, dass eine Laufzeitverlängerung die Zinsbelastung des Kredites hinaufschraubt.
VerbraucherInnen können auch eine oder mehrere Raten stunden lassen. Mit einer schriftlichen Vereinbarung kann die Kreditrate für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden. Der Stundungszeitraum beträgt je nach Bank ein bis maximal zwölf Monate. Üblicherweise laufen die Zinsen weiter, außer es wurde mit der Bank ein Zinsenstopp vereinbart. Der gestundete Betrag muss nach Ablauf der Stundungsdauer wieder aufgeholt werden, was meist eine höhere Rate zur Folge hat.
Ein gewisses Einsparungspotenzial bringen oft Sicherheiten-Änderungen bei Krediten. Denkbar ist, dass zum Beispiel eine laufend bezahlte Kreditversicherung mit teuren Zusatztarifen, etwa Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gegen eine günstigere Kreditrestschuldversicherung oder eine reine Ablebens-Versicherung ausgetauscht wird. Die Zustimmung der Bank ist dazu erforderlich. Achtung: Manche Banken verlangen erhebliche Spesen für die Änderung einer Sicherheit. Zum Beispiel verrechnet eine Bank für den Wechsel einer Sachversicherung im Rahmen eines Hypothekarkredites viel zu üppige 300 Euro. Kreditnehmer sollen sich bei allen Vertragsänderungen wie Stundung oder Laufzeitveränderung nach den Spesen erkundigen und sie verhandeln.
Wer sein Girokonto über dem vereinbarten Rahmen dauerhaft überzieht, hat üblicherweise zu den teuren Überziehungszinsen (bis zu 13,25 Prozent) zusätzlich fünf Prozent „Strafzinsen“. Reden Sie bei einer Kontoüberziehung mit Ihrer Bank über die Höhe des Überziehungsrahmens und überlegen Sie Maßnahmen, um das Minus abzudecken! Ein überzogenes Konto kann etwa auch über eine monatlich fällige Rate abgezahlt werden. Treffen Sie mit Ihrer Bank die Vereinbarung über eine leistbare Ratenhöhe, den Rückzahlungszeitraum und die Höhe des Überziehungszinssatzes. Die Abdeckung des Minus durch ein Guthaben von einem niedrig verzinsten Sparbuch wäre auch eine Alternative.
Musterbriefe
Ratgeber
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65