Sparbuch
Das Sparbuch ist eine der beliebtesten Sparformen der Österreicher. Die Bedingungen der verschiedenen Sparbuchformen können Sie hier nachlesen.
Einlagensicherungssysteme dienen dem Schutz von Sparern, die wollen, dass ihre Spareinlagen sicher sind – auch, wenn eine Bank in Konkurs geht oder zahlungsunfähig wird.
Die österreichische Einlagensicherung ist in einem eigenen Bundesgesetz (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz) geregelt und gilt in dieser Form seit 15.8.2015. Basis der gesetzlichen Regelung ist eine EU-Richtlinie.
Jedes Kreditinstitut, das in Österreich Einlagen entgegen nimmt, muss die Einlagen sicherstellen und einer so genannten „Sicherungseinrichtung“ angehören.
Spareinlagen sind mit 100.000 Euro pro Kunde und Bank unverändert abgesichert. Innerhalb dieser Wertgrenze sind auch Zinsen gesichert. Guthaben auf Gemeinschaftskonten sind weiterhin abgesichert, sodass Mehrfachauszahlungen (für jeden Kontoinhaber, nicht aber für reine Zeichnungsberechtigte) möglich sind.
Diese Einlagen sind gesichert:
Achtung
Einlagen auf anonymen Sparbüchern, bei denen bis zum Eintritt des Sicherungsfalles (Insolvenz der Bank) die Identität des Sparbuchinhabers niemals festgestellt wurde, sind nur dann von der Einlagensicherung erfasst, wenn die Identifizierung innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalles nachgeholt wird.1. Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H.
2. Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen
3. S-Haftungs GmbH - für Erste Bank und Sparkassen
Zweigniederlassungen von Banken aus anderen EU-Staaten unterliegen dem Sicherungssystem des jeweiligen EU-Landes. Falls Sie nicht sicher sind, welchem Sicherungsverband das Kreditinstitut angehört, finden Sie zB unter www.einlagensicherung.at eine Mitgliederliste der österreichischen Banken.
Die Haftung für die zu sichernden Einlagen liegt bei den Banken, die regelmäßig in die Fonds der jeweiligen Sicherungseinrichtung einzahlen müssen. Nach dem Gesetz kann der Bundesminister für Finanzen nach Maßgabe besonderer gesetzlicher Ermächtigung die Bundeshaftung für Kreditoperationen der Sicherungseinrichtungen übernehmen, die diese für die rechtzeitige und vollständige Auszahlung der Ansprüche durchführen.
Genaue Informationen über Einlagensicherung müssen entweder im Kassensaal oder auf der Internetseite des Kreditinstitutes zur Verfügung gestellt werden.
Es gibt auch einen einheitlichen Informationsbogen, der vor Abschluss eines Vertrages zur Verfügung gestellt werden muss. Die Sparer haben den Empfang des Informationsbogens zu bestätigen. Bei Internetbanking ist die Bestätigung elektronisch möglich.
Der Informationsbogen wird den Sparern dann jährlich übermittelt bzw bei Internetbanking elektronisch übermittelt oder zugänglich gemacht. Sparer erhalten direkt in der Sparurkunde bzw bei anderen Sparprodukten auf den Kontoauszügen die Bestätigung, dass es sich um erstattungsfähige Einlagen handelt. Bei alten Sparbüchern wird dieser Vermerk bei der nächsten Vorlage des Sparbuchs gemacht.
Für bestimmte Einlagen, beispielsweise aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien, gilt - zeitlich begrenzt für den Zeitraum von 12 Monaten nach Gutschrift des Betrages auf dem Konto des Sparers- eine höhere Einlagensicherungssumme, die bis zu 500.000 Euro geht.
Guthaben auf Fremdwährungskonten sind nun auch erstattungsfähig. Die Auszahlung erfolgt in Euro.
Die Auszahlung erfolgt antragslos, wobei der Sicherungseinrichtung aber ein Konto, auf das ausbezahlt werden soll, bekanntzugeben ist. Für die Einlagen mit höherer Deckungssumme (siehe oben) ist jedoch ein Antrag erforderlich.
Die gesetzliche Auszahlungsfrist beträgt 7 Arbeitstage nach Eintritt des Sicherungsfalls.
Das sollten Sie beachten:
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