Gutscheine für abgesagte Festivals – AK will Klärung
In der AK KonsumentInnenberatung zeigt sich: Veranstalter bieten KonsumentInnen für abgesagte mehrtägige Festivals nur Gutscheine an. Das geht nach der Gesetzeslage bei einem Ticketpreis bis 70 Euro. Aber laut Veranstalter wäre es bei mehrtägigen teureren Events möglich, den Ticketpreis auf die einzelnen Tage aufzuteilen und dann – wenn der Tagespreis 70 Euro nicht übersteigt – nur einen Gutschein über den Gesamtbetrag auszustellen. Für die AK ein Widerspruch zum Gutschein-Gesetz – sie will Klärung: Ist das erlaubt oder müssen KonsumentInnen den über den 70 Euro Gutschein übersteigenden Betrag in bar erhalten?
Gutschein-Regelung
Konsumenten erhalten nur Gutscheine
Sommer, Sonne und Musik – doch heuer heißt es wegen Corona Aus für mehrtägige Musikfestivals. „Aus unserer Beratung wissen wir, Konsumentinnen und Konsumenten werden für abgesagte – oft teure – Festivals nur Gutscheine angeboten, obwohl sie explizit ihr Geld zumindest teilweise zurückhaben wollen“, sagen die AK KonsumentenschützerInnen. Veranstalter berufen sich auf einen Bericht aus dem Justizausschuss. Darin wird erläutert, dass bei mehrtägigen Events der Ticketpreis auf die Tage aufgeteilt werden könne.
Beispiel
Widerspruch zum Gutschein-Gesetz
„Für uns ist das ein Widerspruch zum Wortlaut des Gutschein-Gesetzes“, betonen die AK KonsumentenschützerInnen. „Das führt zu Rechtsunsicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten und muss rasch geklärt werden.“
Die AK versucht derzeit im Rahmen von Musterprozessen zu klären, ob die Rechtsansicht der Veranstalter zutreffend ist, oder ob sie KonsumentInnen bei mehrtägigen Festivals den 70 Euro übersteigenden Betrag in Geld refundieren müssen.
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