Arbeitsverhältnis & geringfügiger Job
Sie sind neben Ihrer Anstellung auch noch geringfügig beschäftigt? Was bei Steuer und Sozialversicherung gilt und wann Sie nachzahlen müssen.
Ab Jänner 2026 wird es bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr möglich sein, zum Arbeitslosengeld bzw. zur Notstandshilfe geringfügig dazu zu verdienen.
Wie werden Steuer und Sozialversicherung berechnet, wenn Sie zwei oder mehr Arbeitsverhältnisse haben? Wann müssen Sie dem Finanzamt melden?
Sie wollen zu Ihrer Pension dazuverdienen? Informieren Sie sich hier über die möglichen Auswirkungen auf Steuer, Sozialversicherung und Pensionsbezug.
Wann müssen Sie eine Einkommensteuererklärung machen? Was können Sie tun, wenn Sie zu viel vorausgezahlt oder Schulden beim Finanzamt haben?
Sie verdienen sich neben Ihrer Anstellung auch noch mit einem freien Dienstvertrag etwas dazu? Die Auswirkungen auf Steuer und Sozialversicherung.
Sie stehen in einem normalen Arbeitsverhältnis, verdienen aber mit einem Werkvertrag dazu? Das sollten Sie bei Steuer und Sozialversicherung beachten.
Bei Ihnen kommen ein freier Dienstvertrag und ein Werkvertrag zusammen? So sind Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge für Sie geregelt.
Dazuverdienen zu Job oder Pension zieht oft eine Steuernachforderung nach sich. Wann Sie zahlen müssen und wie Sie Ihre Steuer selbst berechnen.
Bei mehreren geringfügigen Jobs kann eine Nachzahlung bei der Sozialversicherung blühen. Womit Sie rechnen müssen und was steuerlich zu beachten ist.
Ratgeber
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2025 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65