Dauer einer SEPA-Überweisung - 1 Tag nur bei elektronischer Überweisung

Die Überweisungsdauer wurde bereits 2009 mit der Einführung des Zahl­ungs­dienstegesetzes verkürzt. Diese Fristen gelten nun - auch für SEPA-Zahlungen - unverändert weiter.

Die Durchführungsdauer einer elektronischen Überweisung beträgt einen Bankgeschäftstag, ab Eingang des Auftrages. Eine Überweisung in Papierform kann maximal zwei Bankgeschäftstage dauern.

Achtung

Wenn der Überweisungsauftrag nach Ende der so genannten „Cut-off-Frist“ bei der Bank einlangt, dann verlängert sich die Frist. Diese Cut-off-Fristen gibt es auch beim E-Banking. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank nach den genauen Zeitpunkten.

  • Beispiel 1 (angenommener Cut-off-Zeitpunkt 15 Uhr): Wenn am Montag um 15.20 Uhr eine Zahlungsanweisung in die Girobox in der Bankfiliale ein­ge­worf­en wird und am nächsten Tag ein Feiertag ist, dann wird die beleghafte Überweisung erst am Mittwoch weitergeleitet und wird erst am Freitag am Empfängerkonto einlangen - 2 Tage Überweisungsdauer weil beleghafter Auf­trag.

  • Beispiel 2 (angenommener Cut-off-Zeitpunkt 15 Uhr): Wenn am Montag be­reits um 14.30 Uhr eine elektronische SEPA-Überweisung im E-Banking be­auf­tragt wird, dann wird der Geldbetrag - trotz des Feiertages am Dienstag - schon am Mittwoch am Empfängerkonto einlangen – 1 Tag Über­weis­ungs­dauer bei elektronischem Überweisungsauftrag.

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SEPA ist die Abkürzung der englischen Bezeichnung „Single Euro Payments Area“ und soll den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa vereinheitlichen.

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