Grundbuch
Was genau finden Sie darin? Wie ist es aufgebaut? Tagebuchzahlen, Einverleibung, Vormerkungen - was bedeuten diese Begriffe im Grundbuch?
Der einfache und kostengünstige Zugang der Bürger zum Grundbuch wurde im Jahr 2009 abgeschafft. Seither mussten Grundbuchsanträge schriftlich eingebracht werden.
Auf Drängen
der AK wurde diese Regelung im Jahr 2012 wieder etwas „entschärft“. Seither
sieht das Gesetz vor, dass Grundbuchsgesuche „in der Regel“ schriftlich
einzubringen sind, „in einfachen Fällen können Gesuche auch zu Protokoll
erklärt werden.“
Welches diese „einfachen Fälle“ sind, in denen nun wieder auch mündliche Anträge zulässig sind, das erfragt man im konkreten Fall am besten gleich bei der Grundbuchabteilung des zuständigen Bezirksgerichts. Wir bieten Ihnen hier weiterhin – für manche einfache Fälle - Muster für schriftliche Anträge zum Downloaden.
Leider ist es nicht möglich, für komplexe Grundbuchsanträge Muster zu entwerfen, sodass Sie sich in einigen Fällen von Grundbuchsangelegenheiten an einen Notar oder Rechtsanwalt wenden müssen.
Broschüren
Musterbriefe
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