Spar­buch

Das Sparbuch ist nach wie vor eine der beliebsten Sparformen der Öster­reicher. Folgende Sparbuchformen gibt es:

Namenssparbuch

Bei Sparbeträgen ab € 15.000 ist die Eröffnung eines Namenssparbuches ver­pflichtend. Für geringere Beträge kann es eröffnet werden, muss aber nicht. Behebungen sind nur vom legitimierten Sparbuch-Inhaber gegen Unterschrift möglich.

Die Bezeichnung eines Namenssparbuches kann lauten 

  •  auf den Namen des Kontoinhabers
  •  auf eine Bezeichnung oder 
  •   auf eine Nummer

Losungswortsparbuch

Das Losungswortsparbuch kann nur bei Beträgen unter € 15.000 eröffnet werden und muss auf einen Begriff (nicht auf einen Namen!) oder auf eine Nummer lauten. Es wird durch ein Losungswort gesichert. Behebungen sind durch den Inhaber gegen Vorlage des Sparbuches und Nennung des Los­ungs­wort­es möglich. Seit 1.7.2010 muss aufgrund einer Gesetzesänderung auch ein amtlicher Lichtbildausweis an der Bankkassa vorgelegt werden.

Anonymes Sparbuch

Die Anonymität bei Sparbüchern wurde am 1. 11. 2000 aufgehoben. Seit 1. 7. 2002 sind Behebungen von anonymen Sparbüchern nur mehr nach Fest­stell­ung der Identität des Inhabers möglich.

Downloads

Links

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Kleines Mädchen schaut auf ihr Erspartes

Achtung, Zinsenfalle beim Onlinesparen!

Beim Onlinesparen stürzen die höheren Zinsen oft nach einer bestimmten Zeit ab und sind dann mickrig.

Sparschwein

Tipps für Sparer

Vergleichen Sie die Konditionen! Der AK Bankenrechner kann Sie bei der Entscheidung zur richtigen Sparform unterstützen.

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz