Achtung, Zinsenfalle beim Onlinesparen!
Beim Onlinesparen stürzen die höheren Zinsen oft nach einer bestimmten Zeit ab und sind dann mickrig.
Das Sparbuch ist nach wie vor eine der beliebsten Sparformen der Österreicher. Folgende Sparbuchformen gibt es:
Bei Sparbeträgen ab € 15.000 ist die Eröffnung eines Namenssparbuches verpflichtend. Für geringere Beträge kann es eröffnet werden, muss aber nicht. Behebungen sind nur vom legitimierten Sparbuch-Inhaber gegen Unterschrift möglich.
Die Bezeichnung eines Namenssparbuches kann lauten
Das Losungswortsparbuch kann nur bei Beträgen unter € 15.000 eröffnet werden und muss auf einen Begriff (nicht auf einen Namen!) oder auf eine Nummer lauten. Es wird durch ein Losungswort gesichert. Behebungen sind durch den Inhaber gegen Vorlage des Sparbuches und Nennung des Losungswortes möglich. Seit 1.7.2010 muss aufgrund einer Gesetzesänderung auch ein amtlicher Lichtbildausweis an der Bankkassa vorgelegt werden.
Die Anonymität bei Sparbüchern wurde am 1. 11. 2000 aufgehoben. Seit 1. 7. 2002 sind Behebungen von anonymen Sparbüchern nur mehr nach Feststellung der Identität des Inhabers möglich.
Musterbriefe
Ratgeber
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65