Online Bezahlen
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3.12.2020

FAQs für sicheres Bezahlen

Beschwerden zu Transaktionen im Zahlungsverkehr zählen zu den Top-Themen in der AK KonsumentInnenberatung, wenn es um Finanzen geht: So betraf im 1. Halbjahr 2020 jede fünfte (22 Prozent) von rund 23.000 Konsumentenanfragen im Themenbereich „Bank“ den Zahlungsverkehr. Aufgrund der Lockdowns wird außerdem viel online geshoppt. Online-Zahlen ist praktisch, aber nicht frei von Risiken, warnt die AK. Die AK hat daher FAQs für sicheres Bezahlen erstellt. 

Wer haftet, wenn meine Plastikkarte missbräuchlich verwendet wurde?

Wenn Sie Zahlungen nicht freigegeben haben (egal, ob mittels Bankomat-, Kreditkarte oder Überweisung), dann trägt grundsätzlich die Bank bzw. die Kreditkartengesellschaft das Missbrauchsrisiko. Trifft Sie ein Verschulden am Missbrauch, dann haften Sie gegenüber der Bank – bei leichter Fahrlässigkeit mit maximal 50 Euro. Bei grob fahrlässigem Verschul­den kann es sein, dass Sie die gesamten entstandenen Kosten tragen müssen. Wenn aber von der Bank keine starke KundInnenauthentifizierung beim betrügerischen Zahlungsvorgang verlangt wurde, dann haften Sie nicht für den Schaden.

Was kann ich tun, wenn meine Kreditkarte missbräuchlich verwendet wurde?

Wenn Sie eine Kreditkartenzahlung nicht genehmigt haben, dann hat Ihnen die Kreditkartenfirma den Betrag sofort gutzuschreiben. Wenn Sie nach einem Missbrauch eine neue Kreditkarte brauchen, dürfen Ihnen die mit dem Ersatz der Karte verbundenen Kosten verrechnet werden.

Kann ich eine beauftragte Überweisung oder einen Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschrift) rückgängig machen oder stoppen?

Eine einmal von Ihnen beauftragte Überweisung kann nicht rückgängig gemacht werden. In wenigen Ausnahmefällen kann eine Bank eine Überweisung stoppen. Erfolgen irrtümliche Überweisungen, dann müssen Sie sich mit der InhaberIn des Empfängerkontos über eine Rückbuchung einigen. Bei Lastschriften (Abbuchungsaufträge) gibt es eine gesetzlich festgelegte „Rückholmöglichkeit“. Eine autorisierte Einziehung können Sie ohne Angabe von Gründen innerhalb von 56 Tagen (acht Wochen) rückbuchen lassen.  

Warum zahle ich so hohe Spesen bei einer nicht durchgeführten Lastschrift?

Ist Ihr Konto nicht ausreichend gedeckt, dann folgt eine Rücklastschrift. Sie erhalten von Ihrer Hausbank eine Benachrichtigung darüber, die zwischen fünf und zwölf Euro kosten kann. Leider werden diese Spesen im Regelfall doppelt verrechnet: von Ihrer Hausbank und von der Bank des Kontoempfängers. Im schlimmsten Fall zahlen Sie 24 Euro.

Tipp

Alle FAQs finden Sie in der neuen AK Broschüre „Sicher Bezahlen“ 

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