Vertragsüberprüfung
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12.12.2024

Kostenfalle Versicherungsspesen

Wer seine Versicherungsprämien nicht jährlich, sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich bezahlt, muss oft mit Extra-Kosten rechnen. Sogenannte Unterjährigkeitszuschläge können langfristig Konsument:innen spürbar finanziell belasten. 

Die AK hat Nebenspesen bei elf Versicherern erhoben: Sechs von elf verlangen einen Unterjährigkeitszuschlag bei klassischen Er- und Ablebensversicherungen, etwa bei monatlicher Bezahlung bis zu drei Prozent. Ist das Konto nicht gedeckt und wird die Prämie rückgebucht, können auch hohe Spesen drohen. 

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Eine Jahresprämie, wenn es Ihnen finanziell möglich ist, kann Geld sparen. Nutzen Sie den AK Versicherungsspesenrechner

Wann Sie mit Zuschlägen rechnen müssen

Die Versicherungsprämie ist grundsätzlich jährlich fällig. Konsument:innen können aber auch eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Bezahlung vereinbaren. „Vorsicht, der Versicherer kann dann bei der sogenannten unterjährigen Bezahlung der Prämie einen Unterjährigkeitszuschlag verlangen“, wissen die AK Konsument:innenschützer. Die AK hat 14 Versicherungen betreffend Nebenspesen angeschrieben, elf haben geantwortet.

Versicherer verrechnen bei unterjähriger Zahlung Zuschläge, die je nach Anbieter und Produkt variieren. Bei der klassischen Er- und Ablebensversicherung etwa betragen die Unterjährigkeitszuschläge bei monatlicher Zahlung der Prämie zwischen 1,5 (Wüstenrot) und drei Prozent (ERGO), bei vierteljährlicher Zahlung zwischen ein (Wüstenrot) und zwei Prozent (DONAU, ERGO) und bei halbjährlicher Bezahlung zwischen 0,5 (Wüstenrot) und ein Prozent (BAWAG P.S.K., DONAU, ERGO, Generali).

Beispiel

Wird die Prämie vierteljährlich bezahlt, so erhöht sie sich bei einem Unterjährigkeitszuschlag von zwei Prozent von einer 1.040-Euro-Jahresprämie auf 1.060,80 Euro – plus 20,80 Euro pro Jahr. Über eine Laufzeit von 20 Jahren summiert sich das auf 416 Euro!

Achtung bei Minus am Konto

Bei der Rückbuchung einer Versicherungsprämie mittels SEPA-Lastschrift (zuvor Einziehungsauftrag) können Konsument:innen mangels Kontodeckung mehrere Zusatzspesen drohen:

  • Spesen bei der kontoführenden Bank von Kund:innen, die direkt vom Girokonto abgezogen werden – bis zu knapp 15 Euro.

  • Weiterverrechnete Bankspesen der Versicherung an Versicherungskund:innen – zwischen sieben und 15 Euro (laut Angaben der Versicherungen).

  • Eigene Spesen der Versicherung  – zwischen zehn (Wüstenrot) und 15 Euro (BAWAG P.S.K und Generali Versicherung, je nach Höhe der Prämie).

Sechs Versicherer (DONAU, ERGO, Helvetia, Österreichische Beamtenversicherung, UNIQA und Wiener Städtische) verrechnen nur die Bankspesen weiter, dazu können noch Mahnspesen kommen.

So können Sie die Kosten senken

  • Jährliche Zahlung bevorzugen: Eine Jahresprämie, wenn es Ihnen finanziell möglich ist, kann Geld sparen. Nutzen Sie den AK Versicherungsspesenrechner

  • Kontostand überprüfen: Vermeiden Sie Rückbuchungskosten, indem Sie stets eine ausreichende Kontodeckung sicherstellen. 

  • Achtung, nicht bezahlte Prämie: Vermeiden Sie möglichst einen Zahlungsrückstand. Für die erste Mahnung können empfindlich teure Mahnspesen zwischen ein und 19 Euro anfallen, jede weitere kann bis zu 28 Euro kosten. Bei längerem Zahlungsverzug besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren!


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