AK Test: „Highspeed“-Internet – wenn die Werbung nicht hält, was sie ver­spricht

Superschnelles mobiles Internet übers Smartphone? Hält die Theorie in der Praxis? Werbesprüche und tatsächlich verfügbare Bandbreite klaffen vor allem bei den Maximalwerten von 100 Mbit/s aufwärts oft aus­ein­and­er. Das ergab ein exemplarischer AK Test.

Die Anbieter vereinbaren bei Stau im Netz oft Vorrangregeln in den All­ge­mein­en Geschäftsbedingungen. Handy-Anbieter werben mit maximalen Band­breit­en bis zu 150 Mbit/s oder sogar 300 Mbit/s. Der mobile Internetzugang ist für Handy-NutzerInnen nicht exklusiv – sie teilen sich ihn mit anderen. Vor allem in Ballungsräumen kann es in der Funkzelle eng werden und die Verbindung lahm. Surfen ist mit zwei Mbit/s locker möglich, Filmgenuss braucht schnellere Verbindungen. Mit welchen stabilen Bandbreiten können NutzerInnen unter halbwegs guten Bedingungen (guter Netzstandort, geringe Zellenauslastung, passendes Handy) rechnen? Was passiert bei Kapazitätsengpässen?

Das zeigt der AK Test

  • Viel Bandbreite bei der Bandbreite: Bei acht getesteten Wertkarten lag die tatsächlich erzielte Bandbreite bei 12 bis 148 Prozent der beworbenen max­i­mal­en Bandbreite. Bei einem Tarif mit bis zu 21 Mbit/s Geschwindigkeit wur­den etwa durchschnittlich 31 Mbit/s gemessen (fast 50 Prozent mehr), bei ein­em anderen durchschnittlich nur zwölf Prozent des beworbenen Maxi­mal­wertes von 150 Mbits/s.
  • Je höher die beworbene Bandbreite, umso seltener decken sich Theorie und Praxis: Als Faustregel gilt: Beworbene maximale Bandbreiten sind Werte unter Idealbedingungen. Anders gesagt: Sie sind eher selten er­reich­bar. Je niedriger das beworbene Maximaltempo, desto wahrscheinlicher er­reicht man dieses auch. 50 Mbit-Maximalraten wurden im AK Test (an einem guten Wiener Standort) noch relativ regelmäßig gemessen, „bis zu“ 100 oder 150 Mbit/s Werbeversprechen nur selten (bei sechs von 88 Messungen). Die drei Test-Wertkarten, die bis zu 100 Mbit/s oder 150 Mbit/s erreichen sollten, erreichten tatsächlich durchschnittlich zwölf, 29 oder 70 Prozent des be­worb­en­en Maximalwertes. 
  • Vorrangregeln bei Auslastung beeinflussen Tempo: Bei Engpässen ent­scheiden die Anbieter, wie sie die Bandbreiten auf ihre NutzerInnen ver­teil­en. Bei A1, T-Mobile und Drei erhalten mobile KundInnen gegenüber jenen mit Stand-PC bei Netzauslastung doppelt so viel Bandbreite. Innerhalb der beiden Nutzungsklassen werden die Bandbreiten bei Drei-KundInnen pro­por­ti­on­al reduziert. T-Mobile reduziert bei KundInnen mit den größeren maxi­malen Bandbreiten zuerst.

Tipp

AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer empfiehlt: „Messen Sie vor Vertragsabschluss oder bei unbefriedigenden Übertragungsraten selbst nach.“ So etwa mit dem RTR-Netztest.

Für den exemplarischen Test (241 Messungen) in Wien Floridsdorf mit LTE-Netz­abdeckung wurden acht Wertkarten-Tarife von sechs Handy-Anbietern – A1, T-Mobile, Drei, yesss, HoT und Media Markt – herangezogen.

Superschnelles Internet darf keine „Werbehülse“ sein!

Superschnelles Internet darf kein leeres Werbeversprechen sein, fordert die AK. Nach der EU-Telekom-Binnenmarkt-Verordnung kann der Tele­kom­re­gu­la­tor das Verhältnis zwischen den Werten im Vertrag und der Werbung festlegen und ein zertifiziertes Tool als Beweishilfe anbieten, mit dem Betroffene nicht ver­tragskonforme Leistung außer Streit stellen können. „Beides sollte im Tele­kom­ge­setz verankert werden“, so AK Konsumentenschützerin Daniela Zim­mer.    

Was KonsumentInnen tun können

Tipp

  • Langsamer als vereinbart? Erfüllt der Anbieter seine Leistung? Entscheidend dafür ist die sogenannte „geschätzte Maxi­mal­ge­schwindigkeit“, die der Anbieter im Vertrag anzugeben hat. Die vertraglichen Zusagen bleiben allerdings oft weit hinter den „bis zu“-Angaben in der Werbung zurück.   
  • Wie oft muss der versprochene Maximalwert erreicht werden? Zumindest zeitweise. Wie oft genau innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ist unklar. Abhängig von der Zahl aktiver Nutzer, dem Standort und dem Endgerät kann er auch öfters unterschritten werden.
    Der exemplarische AK Test zeigt, dass superschnelles mobiles Inter­net oft ein leeres Versprechen bleibt. Die AK verlangt daher, dass die Anbieter in der Werbung keine Versprechen machen, die sehr weit über den im Vertrag zugesicherten Werten liegen. Außer­dem soll die Beweisführung leichter werden, wenn es wieder ein­mal nicht so schnell geht, wie versprochen.   
  • Keine Fantasieangaben in der Werbung: „Werte in der Werbung sollten realistisch sein, damit der Konsument eine sachkundige Wahl treffen kann“, sagt Zimmer. „Derzeit gibt es oft ein Miss­ver­hältnis zwischen beworbenen Maximalwerten und den niedrigen Werten, die in den Verträgen vereinbart werden. Der Telekom-Regulator könnte im Telekomgesetz ermächtigt werden, ein be­stimmtes Verhältnis zwischen der vereinbarten und der be­worb­en­en Geschwindigkeit festzulegen.“  
  • Leichtere Beweisführung: Schneckentempo – aber wie lässt sich’s beweisen? Nach der Telekom-Binnenmarkt-Verordnung gilt jede erhebliche und zumindest regelmäßig wiederkehrende Ge­schwin­dig­keits­ab­weich­ung von der vereinbarten Bandbreite als nicht vertragskonform – sofern sie durch einen „von der Re­gu­lier­ungs­be­hörde zertifizierten Überwachungsmechanismus“ festgestellt wurde. Die AK fordert: Ein solches RTR-Tool sollte im Tele­kom­ge­setz rasch vorgesehen werden, um KonsumentInnen die Be­weis­führ­ung zu erleichtern.


Muster­briefe

Unsere Vorlagen für Ihre Korrespondenz

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz