Ein Teenager macht seine Hausaufgabe in einer ungeheizten Wohnung.
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Probleme, die Strom- und Gasrechnung zu zahlen?

  • Zu aller erst sollten Sie möglichst rasch Ihren jeweiligen Energieanbieter kontaktieren, um individuelle Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Wenn Sie Ihre Jahresabrechnung erhalten und mit einer hohen Nachzahlung konfrontiert sind, die Sie nicht auf einmal zahlen können, haben Sie den gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlungsvereinbarung von bis zu 18 Monaten. 

  • Auch die Energieanbieter selbst bieten – allerdings in sehr unterschiedlicher Form – Hilfestellung an: Beratung, Abschaltprävention, Zusammenarbeit mit Sozialeinrichtungen bzw. Hilfsfonds.


  • Armutsbetroffene Haushalte, die GIS-befreit sind, haben Anspruch auf Befreiung der Ökostromförderkosten. Sie müssen aber einen Antrag stellen, und zwar beim  Gebühren Info Service.

  • Wenn Sie vor der Abschaltung von Strom und Gas stehen, haben Sie das Recht, sich auf die sogenannte Grundversorgung zu berufen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Grundversorgung sowie einen Musterbrief für den Lieferantrag auf Grundversorgung. 

    Zur Grundversorgung ist grundsätzlich zu sagen, dass diese kein Instrument für Jede und Jeden ist, um sich Geld zu sparen. Die Grundversorgung ist ein letztes Sicherheitsnetz für Menschen, die es sich nicht mehr leisten können, ihre Wohnung mit Strom und Gas zu versorgen. 

  • Wenn Sie die finanziellen Belastungen Ihrer Energierechnungen gar nicht mehr stemmen können, sollten Sie sich an eine soziale Beratungsstelle wenden. Die Regulierungsbehörde E-Control bietet hier eine Auflistung der Beratungsstellen inkl. Überbrückungshilfen nach Bundesländern an. 

  • Auch die Stadt Wien bietet ein Entlastungspaket für Wiener:innen an – alle Details dazu finden Sie hier: Unterstützung bei hohen Vorschreibungen und Jahresabrechnungen

  • Bis Ende 2024 hilft der Wohnschirm bei Miet- und auch bei Energiekosten-Schulde. Wie es danach mit dem Instrument weitergeht, ist leider noch nicht absehbar: wohnschirm.at

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