Stromversorger wechseln
Wenn Ihnen Ihr Versorger zu teuer ist, können Sie den Lieferanten wechseln. Mit dem Strompreis-Rechner können Sie den günstigsten Anbieter ermitteln.
Bis 2020 sollen mindestens 80 Prozent der privaten Haushalte in Österreich mit „intelligenten“ Stromzählern („Smart Meter“) ausgestattet werden. In jedem Fall wird ein digitaler Stromzähler eingebaut, KonsumentInnen haben allerdings die Möglichkeit, die „intelligenten“ Funktionen deaktivieren zu lassen und somit den Smart Meter abzulehnen („Opt-Out“).
Ein Smart Meter ist ein sogenannter „intelligenter“ Stromzähler. Im Gegensatz zum alten, analogen Ferraris-Stromzähler funktioniert er elektronisch und verfügt über eine Reihe neuer, „intelligenter“ Funktionen. Er misst alle 15 Minuten den Stromverbrauch und speichert diese Messdaten 60 Kalendertage lang im Gerät.
Der Smart Meter ist über eine Kommunikationsanbindung mit dem jeweiligen Netzbetreiber verbunden. Der Stromverbrauch wird täglich an den jeweiligen Netzbetreiber übertragen. Netzbetreiber können dadurch mittels „Fernablesung“ – d.h. ohne Ablesung vor Ort – den Stromverbrauch feststellen. Außerdem haben sie die technische Möglichkeit, „aus der Ferne“ die Stromzufuhr zu begrenzen oder abzustellen („Leistungsbegrenzung“ bzw. „Fernabschaltung“).
Der „intelligente“ Stromzähler misst und speichert den Stromverbrauch alle 15 Minuten im Gerät. Diese Werte werden für jeden Tag zusammengerechnet. Dieser Strom-Tagesverbrauch wird automatisch an den Strom-Netzbetreiber übermittelt.
Diese Funktion ist dann auch bei Ihrem Gerät standardmäßig – ohne Ihr Zutun – automatisch aktiviert (Standard-Smart Meter). Wollen Sie diese "intelligenten" Funktionen deaktivieren, müssen Sie sich für ein "Opt-Out" entscheiden.
Auf Ihren Wunsch kann der Smart Meter aber auch mehr: Er kann die Stromverbrauchswerte auch in kürzeren Intervallen (alle 15 Minuten) automatisch an den Netzbetreiber übermitteln. Für diese Zusatzfunktion müssen Sie beim Netzbetreiber Ihre ausdrückliche Zustimmung beim Zähleraustausch bekannt geben („Opt-In“). Diese Zusatzfunktion können Sie aber auch zu jedem späteren Zeitpunkt anfordern – und auch widerrufen.
Die rechtlichen Grundlagen zur Einführung des Smart Meter stammen aus einer EU-Richtlinie. Darin ist festgelegt, dass bis 2020 mindestens 80% der privaten Haushalte mit einem Smart Meter ausgestattet werden müssen.
Österreich hat diese Richtlinie im Rahmen einer Verordnung umgesetzt. In dieser Verordnung hat der Wirtschaftsminister die Netzbetreiber ursprünglich dazu verpflichtet, bis Ende 2019 insgesamt 95% der privaten Haushalte mit neuen „intelligenten“ Stromzählern (Smart Meter) auszustatten. Diese Verordnung wurde aber jetzt – vor allem auf Druck der AK – novelliert: Nun haben die Netzbetreiber bis Ende 2020 Zeit und müssen nur mehr bei mindestens 80 Prozent der Haushalte einen Smart Meter installieren, also exakt jene Quote, die auch der EU-Vorgabe entspricht.
Es werden in den nächsten Jahren nach und nach die alten, analogen gegen die neuen, „intelligenten“ Stromzähler ausgetauscht. Der genaue Zeitpunkt ist je nach Bundesland unterschiedlich:
Der jeweilige Netzbetreiber muss in jedem Fall die KonsumentInnen rechtzeitig über den Tausch der Stromzähler informieren. In diesem Informationsschreiben werden die neuen Funktionen der Smart Meter erklärt und die Wahlmöglichkeiten erläutert, die Sie bezüglich der einzelnen Funktionen haben.
Wer sofort einen Smart Meter haben möchte, hat ab 1.1.2018 einen Anspruch darauf: Der Netzbetreiber muss nämlich KonsumentInnen auf deren Wunsch mit einem intelligenten Stromzähler ausstatten, auch wenn dieser Tausch im Projektplan noch nicht vorgesehen ist. Die Installation muss spätestens innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
Die Kosten der gesamten bundesweiten Umstellung auf Smart Meter werden auf 1,7 Mrd. Euro geschätzt. Die Regulierungsbehörde E-Control geht davon aus, dass die Kosten für die Smart Meter nicht zu wesentlichen Mehrbelastungen der KonsumentInnen führen werden, weil die Umstellung auch zu Kostenreduktionen für die Strom-Netzbetreiber führen soll.
Die AK lehnt weitere Kostensteigerungen für KonsumentInnen strikt ab. Wir setzen uns dafür ein, dass es trotz flächendeckender Einführung von Smart Meter zu keiner Erhöhung der Messentgelte kommt.
Mit dem "intelligenten" Stromzähler werden Ihre Strom-Verbrauchsdaten täglich und automatisch an den jeweiligen Strom-Netzbetreiber übermittelt. Der Strom-Netzbetreiber ist dazu verpflichtet, die im "intelligenten" Stromzähler gespeicherten Messwerte gegen den Zugriff Nicht-Berechtigter abzusichern.
Der Strom-Netzbetreiber übermittelt diese Strom-Messdaten einmal im Monat Ihren Stromlieferanten. Bedenken Sie: Ihr Strom-Netzbetreiber ist nicht Ihr Stromlieferant.
Ihr Stromlieferant muss auf Basis der Tageswerte (oder – bei der „Opt-in“- Variante – auf Basis der 15-Minuten-Werte) eine monatliche Verbrauchsinformation und die Stromkostenrechnung erstellen und Ihnen diese kostenlos elektronisch übermitteln. Wenn Sie diese monatlichen Informationen nicht möchten, müssen Sie das Ihrem Stromlieferanten mitteilen.
Ob Sie aufgrund Ihres speziellen Tarifes (z.B. zeitabhängiger Tarif) auch die 15-Minuten-Werte an den Lieferanten übermitteln lassen müssen, finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in den Strom-Tarif Bedingungen Ihres Stromlieferanten.
Derzeit wird Ihr Stromverbrauch vom Netzbetreiber errechnet bzw. geschätzt und in den überwiegenden Fällen nur alle drei Jahre vor Ort abgelesen. Auf dieser Basis werden die Teilzahlungsbeträge festgesetzt, die oft – mehr oder weniger deutlich – vom tatsächlichen Stromverbrauch abweichen. Das kann mitunter zu bösen Überraschungen bei der Endabrechnung und damit verbundenen Nachzahlungen führen.
Intelligente Stromzähler erfassen und speichern dagegen täglich den Stromverbrauch. Der tägliche Stromverbrauch wird automatisch an den Netzbetreiber übermittelt.
Wenn die "intelligenten" Funktionen Ihres neuen Stromzählers nicht aktiviert werden sollen, müssen Sie das ihrem Netzbetreiber bekanntgeben, also aktiv das Smart Meter "Opt-Out" kundtun. Mehr dazu finden Sie unter den beiden folgenden Fragen: "Kann ich den Smart Meter ablehnen?" und "Wie kann ich den Smart Meter ablehnen?".
Diese Version wird standardmäßig bei Ihnen eingebaut, wenn Sie den Smart Meter nicht ablehnen: Das Gerät misst im 15-Minuten-Takt Ihren Stromverbrauch, zählt diese Werte zu einem Tagesverbrauch zusammen und übermittelt diesen Tagesverbrauchswert an Ihren Netzbetreiber.
Wenn Sie das möchten, kann der Smart Meter die Stromverbrauchswerte automatisch im 15-Minuten-Takt an den Netzbetreiber übermitteln. Für diese Zusatzfunktion müssen Sie beim Netzbetreiber Ihre ausdrückliche Zustimmung beim Zähleraustausch bekannt geben („Opt-In“).
Ja, es gibt jetzt auch einen Rechtsanspruch darauf. Auf Druck der AK hat der Gesetzgeber klargestellt, dass die Netzbetreiber seit dem 1.1.2018 verpflichtet sind, dem Wunsch aller StromkundInnen nachzukommen, die eine Messung ihres Stromverbrauches mittels eines Digitalen Standard Zählers möchten, und ein intelligentes digitales Messgerätes ablehnen. Bisher konnte dies nur dann geltend gemacht werden, wenn nicht zuvor schon mehr als 5 Prozent aller StromkundInnen in einem Netzgebiet (z.B. „Wiener Netze“ oder „Netz Niederösterreich“) diesen Smart Meter abgelehnt haben. Den Einbau eines Digitalen Standard Zählers (DSZ) können Sie aber nicht ablehnen.
Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Sie vor dem Zählertausch rechtzeitig zu informieren. Wenn Sie dieses Informationsschreiben erhalten, müssen Sie dem Netzbetreiber bekannt geben, dass Sie das Smart Meter "Opt-Out" wünschen. Der Netzbetreiber muss dann die „intelligenten“ Funktionen an ihrem Messgerät nachweislich deaktivieren. Somit hat man nur einen Digitalen Standard Zähler (DSZ). Die Konfiguration „DSZ“ wird am Zähler Display angezeigt.
Ihren Opt-Out-Wunsch müssen Sie im Zuge der Information über den Zählertausch auch dann bekannt geben, wenn Sie Ihren Netzbetreiber bereits davor über Ihre Ablehnung informiert haben.
Informieren Sie Ihren Netzbetreiber über Ihren Ablehnungswunsch immer schriftlich.
Ja. Wenn Sie sich gegen einen Smart Meter entscheiden, werden die „intelligenten“ Funktionen des Smart Meters nicht aktiviert bzw. deaktiviert. Sie erhalten aber in jeden Fall einen neuen, digitalen Stromzähler.
Es handelt sich dabei zwar um das gleiche Gerät, jedoch sind bei diesem die „intelligenten" Funktionen – Speicherung und tägliche Übermittlung der Verbrauchsdaten an den Netzbetreiber, Fernabschaltung und Leistungsbegrenzung – nachweislich deaktiviert. Wie der Nachweis für die Deaktivierung in der Praxis aussieht, hängt vom jeweiligen Strom-Netzbetreiber ab. Die AK setzt sich dafür ein, dass dieser Nachweis für alle KonsumentInnen leicht erkennbar ist.
Wenn Sie sich für einen "Opt-Out"-Smart Meter entscheiden, wird Ihnen ein digitaler Zähler eingebaut, also ein Messgerät ohne "intelligenten" Funktionen. Bei diesem digitalen Stromzähler nur in bestimmten Fällen der aktuelle Zählerstand vom Netzbetreiber aus der Ferne ausgelesen, z.B. für die Jahresabrechnung, bei Preisänderungen oder bei Wohnungswechsel. Der jeweilige Zählerstand wird dann an den Stromlieferanten übermittelt, damit dieser eine Verbrauchsinformation und Stromkostenrechnung erstellen kann. Bei diesem digitalen "Opt-Out"-Stromzähler werden keine Daten gespeichert.
Die AK sieht diese Variante als Vorteil für KundInnen. Damit wird exakt abgerechnet und die KundInnen müssen nicht extra für den Ablesetermin zu Hause sein.
Nein, Sie müssen den Smart Meter eines Vormieters nicht übernehmen. Die "Opt-Out"-Möglichkeit, also die Möglichkeit den Smart Meter abzulehnen, gilt auch für NachmieterInnen.
Wenn Sie sich gegen einen Smart Meter entscheiden, also gegen die „intelligenten“ Funktionen des eingebauten Smart Meters, dann teilen Sie das Ihrem Strom-Netzbetreiber mit.
Ihr Netzbetreiber ist nicht Ihr Stromlieferant! Sie finden Ihren Netzbetreiber auf Ihrer Jahresabrechnung.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2019 BAK | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65