Schimmel in der Wohnung
Schimmel in der Wohnung ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch die Gesundheit beeinträchtigen. Wer den Schimmel beseitigen muss, hängt vor allem davon ab, wodurch er entstanden ist.
Wann müssen Mieter den Schimmel entfernen?
Mieter:innen müssen oberflächlichen Schimmel selbst beseitigen, wenn
- kein Mangel an der Bausubstanz vorliegt und
- sich der Schimmel durch richtiges Heizen und regelmäßiges Lüften vermeiden lässt.
Hat das Verhalten der Mieter:innen den Schimmel verursacht – etwa durch unzureichendes Lüften oder Heizen –, können Vermieter:innen die Kosten für die Sanierung von den Mieter:innen zurückfordern.
Wann sind Vermieter verantwortlich?
Dringt der Schimmel in das Mauerwerk ein und lässt er sich nicht durch eine Behandlung der Oberfläche – zum Beispiel einen neuen Anstrich mit desinfizierender Farbe – beseitigen, liegt ein ernster Schaden am Haus vor.
In diesem Fall müssen Vermieter:innen den Schaden beheben.
Wann können Sie die Miete mindern?
Entsteht der Schimmel ohne Verschulden der Mieter:innen und beeinträchtigt die Nutzung der Wohnung wesentlich, können Mieter die Miete entsprechend dem Ausmaß der Beeinträchtigung mindern.
Wer klärt die Ursache?
Ob der Schimmel durch einen Baumangel oder durch das Wohnverhalten entstanden ist, lässt sich in der Regel nur durch ein technisches Sachverständigengutachten feststellen.
Tipp
Informieren Sie Ihre Vermieter:innen sofort schriftlich, wenn Schimmel auftritt.
Die AK empfiehlt außerdem, darauf hinzuweisen, dass Sie die weiteren Mietzinszahlungen unter Vorbehalt der Rückforderung leisten. So sichern Sie sich Ihre Rechte, falls sich später herausstellt, dass Ihnen eine Mietminderung zusteht.
Dafür können Sie diesen Musterbrief verwenden.
Downloads
Ratgeber
Links
Links
Service
Rechner
Kontakt
Kontakt
Beratung in Ihrem Bundesland
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien