Entgelte für Bankomatbehebungen

Manche private Betreiber von Bankomaten verrechnen für die Be­hebung eine Gebühr (Firma Euronet: aktuell 1,95 Euro), die ge­meinsam mit dem behobenen Betrag vom Bank­konto abgebucht wird.

Entgelte von privaten Bankomat­betreibern

Zuerst gab es diese An­bieter nur im Aus­land, seit 2016 wurden auch in Österreich Ban­ko­maten der Firma Euronet und First Data Österreich auf­gestellt. Diese wurden bisher besonders in touristisch genutzten Gebieten auf­gestellt. Die Weiter­gabe der Gebühren an die Bank­kunden wurde Anfang 2018 gesetzlich verboten und war daher von der konto­führenden Bank zu tragen.

Der Ver­fassungs­gerichts­hof hat auf Antrag mehrerer österreichischer Kreditinstitute die entsprechende Bestimmung (§ 4a Ver­braucher­zahlungs­konto­gesetz) mit Wirkung ab 26. 10.2018 mit der Be­gründung aufgehoben, dass damit das Grund­recht auf Un­ver­sehrt­heit des Eigentums der Geld­institute verletzt wird. Auch der Oberste Gerichts­hof hat die Bankomat­entgelte der Dritt­anbieter für zulässig befunden, weil Konsument­Innen bei einer solchen Abhebung mit dem Dritt­anbieter einen eigenen kosten­pflichtigen Vertrag abschließen und die Banko­mat­gebühr daher außerhalb des Rahmen­vertrags mit der Haus­bank zu zahlen ist.

Wie er­kennt man Bankomaten von Dritt­anbietern?

Ist nicht offen­sichtlich ein gängiges Banken­logo am Banko­maten ersichtlich, so kann es sich um einen privaten Anbieter handeln. In der Regel wird erst während des Behebungs­vorganges die Information angezeigt, dass mit der Be­hebung eine Gebühr verrechnet wird. Diese muss mittels einem Button akzeptiert, oder aber der Vorgang kann zu diesem Zeit­punkt noch abgebrochen werden. Besonders teuer sind Abhebungen von solchen Dritt­anbietern in Deutsch­land. So genannte Abwicklungs­gesellschaften verlangen beispiels­weise 6,50 Euro. Diese betreiben ihre Geldautomaten meistens nicht direkt bei einer Bankfiliale und öfter auch bei Auto­bahn­rast­stätten.

Forderung

Wir fordern eine gut er­kenn­bare äußere Kenn­zeichnung von gebühren­pflichtigen Bankomaten. Somit erspart man sich den Behebungs­vorgang schon vorweg.

Ent­gelte der eigenen konto­führenden Bank

Will eine Bank von ihren Kunden eine Bankomatgebühr für jede Be­he­bung (auch bei eigenen Banko­maten) verrechnen, so muss eine ent­sprech­ende Ver­einbarung laut Gesetz individuell mit den einzelnen Kunden aus­ver­handelt werden. Diese gesetzliche Regelung hat der Verfassungs­gerichts­hof als zulässig beurteilt.

Nach Ansicht des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer haben Anbieter von Girokonten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kunden in ausreichendem Ausmaß die Möglichkeit haben, ihr Geld an Automaten ohne Zusatzkosten zu beheben. Diese Dienstleistung zunehmend privaten Anbietern zu überlassen, wäre aus konsumentenfreundlicher Sicht nicht akzeptabel. 

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