Entgelte für Bankomatbehebungen
Manche private Betreiber von Bankomaten verrechnen für die Behebung eine Gebühr (Firma Euronet: aktuell 1,95 Euro), die gemeinsam mit dem behobenen Betrag vom Bankkonto abgebucht wird.
Entgelte von privaten Bankomatbetreibern
Zuerst gab es diese Anbieter nur im Ausland, seit 2016 wurden auch in Österreich Bankomaten der Firma Euronet und First Data Österreich aufgestellt. Diese wurden bisher besonders in touristisch genutzten Gebieten aufgestellt. Die Weitergabe der Gebühren an die Bankkunden wurde Anfang 2018 gesetzlich verboten und war daher von der kontoführenden Bank zu tragen.
Der Verfassungsgerichtshof hat auf Antrag mehrerer österreichischer Kreditinstitute die entsprechende Bestimmung (§ 4a Verbraucherzahlungskontogesetz) mit Wirkung ab 26. 10.2018 mit der Begründung aufgehoben, dass damit das Grundrecht auf Unversehrtheit des Eigentums der Geldinstitute verletzt wird. Auch der Oberste Gerichtshof hat die Bankomatentgelte der Drittanbieter für zulässig befunden, weil KonsumentInnen bei einer solchen Abhebung mit dem Drittanbieter einen eigenen kostenpflichtigen Vertrag abschließen und die Bankomatgebühr daher außerhalb des Rahmenvertrags mit der Hausbank zu zahlen ist.
Wie erkennt man Bankomaten von Drittanbietern?
Ist nicht offensichtlich ein gängiges Bankenlogo am Bankomaten ersichtlich, so kann es sich um einen privaten Anbieter handeln. In der Regel wird erst während des Behebungsvorganges die Information angezeigt, dass mit der Behebung eine Gebühr verrechnet wird. Diese muss mittels einem Button akzeptiert, oder aber der Vorgang kann zu diesem Zeitpunkt noch abgebrochen werden. Besonders teuer sind Abhebungen von solchen Drittanbietern in Deutschland. So genannte Abwicklungsgesellschaften verlangen beispielsweise 6,50 Euro. Diese betreiben ihre Geldautomaten meistens nicht direkt bei einer Bankfiliale und öfter auch bei Autobahnraststätten.
Forderung
Wir fordern eine gut erkennbare äußere Kennzeichnung von gebührenpflichtigen Bankomaten. Somit erspart man sich den Behebungsvorgang schon vorweg.Entgelte der eigenen kontoführenden Bank
Will eine Bank von ihren Kunden eine Bankomatgebühr für jede Behebung (auch bei eigenen Bankomaten) verrechnen, so muss eine entsprechende Vereinbarung laut Gesetz individuell mit den einzelnen Kunden ausverhandelt werden. Diese gesetzliche Regelung hat der Verfassungsgerichtshof als zulässig beurteilt.
Nach Ansicht des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer haben Anbieter von Girokonten dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kunden in ausreichendem Ausmaß die Möglichkeit haben, ihr Geld an Automaten ohne Zusatzkosten zu beheben. Diese Dienstleistung zunehmend privaten Anbietern zu überlassen, wäre aus konsumentenfreundlicher Sicht nicht akzeptabel.
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