Aufgaben des Betriebsrates
Der Betriebsrat ist zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der ArbeitnehmerInnen berufen.
Rechte und Pflichten des Betriebsrats
Welche Aufgaben und Rechte hat ein Betriebsrat? Wann kann man einen Betriebsrat gründen? Und wie läuft eine Betriebsratswahl ab? Das erklärt AK Jurist Philipp Brokes.
Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit für alle ArbeitnehmerInnen des Betriebs sind die Mitglieder des Betriebsrats an keinerlei Weisung gebunden.
Der Betriebsinhaber muss dem Betriebsrat über alle Angelegenheiten, welche die Arbeitnehmer:innen betreffen, Auskunft erteilen.
Der Betriebsrat hat die Aufgabe die Interessen der Arbeitnehmer:innen wahrzunehmen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen ihm Überwachungsrechte zu.
Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die von dem/der Arbeitgeber:in und dem Betriebsrat abgeschlossen werden.
Der Betriebsinhaber hat den Betriebsrat über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens und unter Umständen des Konzerns zu informieren.
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