Ratenkauf
Wer etwas auf Raten abstottern will, sollte sich das gut überlegen. Denn die Zinsen sind oft saftig. Tipps für den Kauf auf Pump finden Sie hier.
Immer wieder werden KonsumentInnen Waren zugestellt, die sie gar nicht bestellt haben. Für diese Fälle gibt es eine gesetzliche Klarstellung: Sie brauchen die unbestellte Ware weder aufbewahren noch zurückschicken, sondern können sie auch wegwerfen.
Ausnahme
Erfolgte die Zusendung erkennbar irrtümlich, muss dies dem absendenden Unternehmen in angemessener Frist mitgeteilt oder die Ware auf Kosten des Unternehmens zurückgeschickt werden.
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