Arbeitslosengeld für freie Dienstnehmer:innen
Überschreiten Sie bestimmte Einkommensgrenzen, sind Sie arbeitslosenversichert. Wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben – und in welcher Höhe.
Bin ich versichert? Wie hoch sind meine Beiträge zur Sozialversicherung, wie viel zahlt der Arbeitgeber? Auf welche Leistungen habe ich Anspruch?
Auch als Freie erhalten Sie Wochengeld für die voraussichtlich letzten acht Wochen vor, sowie für die ersten acht Wochen nach der Entbindung.
Wenn Freie erkranken, springt die Versicherung mit Krankengeld ein. Alle Infos über Höhe, steuerliche Konsequenzen und die Pflichten des Arbeitgebers.
Wenn die Firma „krachen“ geht: Nicht nur Arbeiter:innen & Angestellte, sondern auch freie Dienstnehmer:innen sind mit dem Insolvenz-Entgelt geschützt.
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
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