Netflix & Co – Auf der Couch ausspioniert!
Kino und Theater sind zu – für Unterhaltung daheim sorgen neben TV auch Streamingdienste wie Netflix oder Amazon. Vorsicht, bei Streamingdiensten fallen viele Daten an, welche Filme oder Songs man wann und wo konsumiert. Werbefinanzierte oder Bezahl-Abo Streamingdienste klären NutzerInnen oft schlampig auf, was mit ihren Daten passiert. Das zeigt ein Test der AK und dem Datenschutzverein noyb. Die AK plant eine Beschwerde nach der Datenschutzgrundverordnung einzubringen.
Streamingdienste im Datenschutz-Check
AK und Datenschutzverein noyb testeten aufgrund der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung, ob Dienste über die Verwendung von KundInnendaten klar genug aufklären: Amazon Prime (Musik und Video), Apple Music (Musik), DAZN (Video), Flimmit (Video), Netflix (Video), SoundCloud (Musik), Spotify (Musik) und YouTube (Video).
Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Anbieter, über die Verwendung personenbezogener Daten und die Datenschutzrechte der NutzerInnen „präzise, transparent, verständlich, in leicht zugänglicher Form und in einfacher Sprache“ zu informieren.
Datenschutz-Infos für KonsumentInnen unklar
Der Test zeigt: Was mit den KundInnendaten passiert, bleibt oft im Dunklen. Bei insgesamt elf analysierten ernteten Apple und YouTube durchwegs ein „nur teilweise“ oder „nicht zufriedenstellend“. Die Infos von Flimmit und Soundcloud entsprachen meist den Vorgaben. Von 85 Einzelbewertungen waren 23 datenschutzrechtlich in Ordnung, 40 überzeugten nur teilweise und 22 entsprachen nicht der Datenschutzgrundverordnung.
AK und noyb kritisieren: Datenschutzrechtliche Infos sind oft unklar oder nicht vorhanden, obwohl die Datenschutzgrundverordnung zu präzisen Infos verpflichtet. Speicherangaben wie „solange wie nötig“ oder Übermittlungshinweise wie „Daten können an Dritte weitergegeben werden“ geben keinerlei konkrete Information, was wirklich passiert.
Wenig Klarheit gibt es darüber, wie Angebote durch individuelle Empfehlungen personalisiert werden. Bloß SoundCloud legt offen, welche Datenkategorien einfließen. Datenweitergaben an Dritte werden oft mit Phrasen wie „Daten können an Dienstleister (auch in Drittländern) weitergegeben werden, die uns bei der Diensterbringung unterstützen“ umschrieben. Nur Flimmit führt an, was, an welche Kategorie von Empfängern und zu welchem Zweck – die konkreten Empfänger fehlen auch hier mitunter. Immerhin: Bis auf Apple liefern alle klare Infos, dass KonsumentInnen erteilte Zustimmungen widerrufen können. Resümee: Phrasen auf den Websites verfehlen das Ziel der Datenschutzgrundverordnung – KonsumentInnen müssen wissen, was mit ihren Daten passiert.
Filme sind für Streamingdienst-Anbieter Datengoldgrube
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