Maklerprovision: Wann Sie zahlen müssen
Hier erfahren Sie, wann Sie als Mieter:in oder Käufer:in zahlen müssen und wie hoch die Provision sein darf.
Kurz gesagt: Nicht automatisch. Ob Sie die Wohnung ausmalen müssen, hängt davon ab, was im Mietvertrag vereinbart wurde und wie die Wände beim Auszug aussehen.
Das kommt darauf an.
Die meisten Mietverträge werden vom Vermieter bzw. von der Vermieterin vorgegeben. Können Sie über die Vertragsklauseln nicht verhandeln, ist eine Verpflichtung zum Ausmalen nach der aktuellen Rechtsprechung grundsätzlich unwirksam.
Der Grund: Als Mieter:in haben Sie meist keine echte Möglichkeit, den Inhalt des Vertrags zu beeinflussen. Wer die Wohnung mieten möchte, muss die vorgegebenen Bedingungen in der Regel akzeptieren.
Eine Ausmalpflicht kann wirksam sein, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist. Das ist zum Beispiel möglich, wenn der Vermieter
Haben Sie den Mietvertrag gemeinsam mit dem:der Vermieter:in ausgearbeitet und dabei ausdrücklich vereinbart, die Wohnung beim Auszug auszumalen, müssen Sie diese Vereinbarung einhalten.
Gibt es keine wirksame Vereinbarung, müssen Sie die Wände grundsätzlich nicht neu ausmalen.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Wände
Ob eine Wandfarbe beim Auszug übermalt werden muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Das Kinderzimmer wurde schwarz gestrichen. Diese Farbwahl entspricht nicht dem üblichen Erscheinungsbild einer Mietwohnung. In diesem Fall müssen Sie die Wände wieder in der ursprünglichen Farbe ausmalen.
Sie haben Ihr Wohnzimmer grün gestrichen. Eine dezente Farbe wie Grün gilt grundsätzlich nicht als ortsunüblich. Sie müssen die Wände daher beim Auszug nicht weiß übermalen.
Die AK hat diese Frage in einem Musterprozess gerichtlich klären lassen.
In dem Verfahren hatte ein:e Mieter:in mehrere Räume grün und ocker gestrichen. Der Vermieter behielt deshalb die Kaution ein und argumentierte, die farbigen Wände seien eine Beschädigung oder eine übermäßige Abnutzung.
Das Landesgericht Wien entschied zugunsten des:der Mieter:in: Die gewählten Farben stellten keine ungewöhnliche Abnutzung dar. Die Wohnung befand sich bei der Rückgabe in einem gleichwertigen Zustand wie bei der Übergabe. Der Vermieter musste die Kaution vollständig zurückzahlen.
Unser Tipp
Bevor Sie die Wohnung ausmalen, prüfen Sie Ihren Mietvertrag genau. Nicht jede Vertragsklausel ist wirksam. Sind Sie unsicher, ob Sie tatsächlich ausmalen müssen oder ob der Vermieter einen Teil Ihrer Kaution einbehalten darf, lassen Sie Ihren Fall von der AK prüfen.
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