AK Erfolg: Kreditzinsen retour
Gute Nachrichten für KreditnehmerInnen: Sie könnten von Ihrer Bank zu viel bezahlte Kreditzinsen zurückbekommen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt jetzt die AK Tirol in einem Verbandsklageverfahren gegen die Hypo Tirol.
In Verbraucherkreditverträgen mit variablen Zinsen ist der Sollzinssatz an Referenzzinsen – üblicherweise Euribor und Libor bei Fremdwährungskrediten – gebunden, dazu kommt noch ein Aufschlag der Bank. Die Referenzzinsen sind seit 2015 ins Negative gerutscht. Daher muss man diese vom Aufschlag abziehen. Die Hypo Tirol hat in den Vertragsklauseln festgehalten – wie auch andere Banken –, dass die Negativzinsen nicht weitergegeben werden.
Urteil gilt auch für andere Banken
Wurde Kreditnehmern trotz negativer Referenzzinsen ein zu hoher Zinssatz verrechnet, müssen die zu viel bezahlten Zinsen von der Bank erstattet werden. Dieses OGH-Urteil hat auf alle Banken Auswirkungen, die ab 2015 bei bestehenden Verträgen mit Zinsgleitklausel und vertraglich vereinbartem Aufschlag negative Referenzzinssätze nicht berücksichtigt haben, oder von ihren Kunden zumindest immer den vertraglich vereinbarten Aufschlag verlangt haben.
Der OGH hat nun in einem weiteren Urteil auch eine Klausel untersagt, die für neue Kredite ab 2016 gelten sollte und den Bankaufschlag als Untergrenze festlegt, weil gleichzeitig keine Obergrenze vorgesehen war.
Tipp
Prüfen Sie in Ihrem Kreditvertrag, ob Sie von Negativzinsen betroffen sind. Wir fordern die Banken auf, von sich aus betroffene KundInnen zu informieren und zu viel verrechnete Zinsen automatisch zurückzuzahlen. Spätestens bis Ende 2017 sollten Sie eine Antwort bzw. - falls sie von den Negativzinsen betroffen sind – die Refundierung der Zinsen erhalten. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die AK Konsumentenberatung in Ihrem Bundesland.
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- Rücktritt vom Kreditvertrag (0,1 MB - docx)
- Rücktritt von kreditfinanzierten Geschäften (0,2 MB - pdf)
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