Die 10 häufigsten Irrtümer
Kennen Sie Ihre Rechte im Betrieb oder sitzen Sie diesen weit verbreiteten Irrtümern auf? Wie Sie gängige Fallen im Arbeitsrecht vermeiden können.
Hunde sind in vielen Büros gerngesehene Kollegen. Damit das Zusammenleben von Mensch und Tier am Arbeitsplatz reibungslos funktioniert, sollten ein paar Dinge vorab geklärt werden.
Holen Sie zuallererst die Zustimmung Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitgeberin ein, und das am besten schriftlich. Denn: Einen Rechtsanspruch auf die Mitnahme eines Hundes gibt es leider nicht.
Wenn Sie planen, den vierbeinigen Liebling mit ins Büro zu nehmen, sollte Sie das vorab im Team besprechen und das Einverständnis der (unmittelbaren) KollegInnen einholen. Einige Menschen haben Allergien oder Angst vor Tieren. Darauf muss Rücksicht genommen werden. Es versteht sich von selbst, dass der Hund sauber, gesund und gepflegt sein sollte.
Ganz wichtig: Handelt es sich um Therapie- oder Blindenhunde, braucht es keine Zustimmung von Arbeitgeber oder KollegInnen. Hier greift der Diskriminierungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz.
Ein weiterer Faktor ist der passende Arbeitsplatz: Arztpraxen und Kosmetikstudios sind aufgrund der Hygienebestimmungen eher ungeeignet für die Mitnahme von Tieren, in „typischen“ Büroräumlichkeiten stellt dies selten ein Problem dar.
Nicht nur die KollegInnen, auch der Hund selbst sollte sich in der Büroumgebung wohlfühlen. Lärm beispielsweise kann für die Tiere Stress bedeuten. Auch brauchen Hunde Futter- und Wasserstellen und zwischendurch Auslauf. Das Gassigehen ist übrigens Pausenzeit.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte und einen besonders verspielten Hundekollegen hat, kann eine Haftpflichtversicherung für Hunde am Arbeitsplatz in Betracht ziehen.
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