Schwerarbeitspension
Für wen zahlt sich die Schwerarbeitspension aus? Welche Kriterien müssen Sie dafür erfüllen? Welche Tätigkeiten zählen zur Schwerarbeit?
Sie sind nach 1954 geboren und haben erst ab 2005 Versicherungszeiten erworben. In diesem Fall wird Ihre Pensionshöhe ausschließlich auf Basis des neuen Pensionskontorechts berechnet.
Und das geht so:
Sie sind nach 1954 geboren und haben Versicherungszeiten vor dem 1.1.2005:
Auch für Sie gilt das neue Pensionskontorecht. Sie haben jedoch zum Teil Pensionsansprüche nach alten Gesetzeslagen erworben. Diese wurden bis zum 31.12.2013 zusammengefasst und auf das Pensionskonto übertragen. Sie haben 2014 dafür die so genannte „Kontoerstgutschrift“ bekommen. Damit wurden alle bisher erworbenen Pensionsansprüche zusammengefasst und abgerechnet. Die „Erstgutschrift“ ist Ihr Startkapital am Pensionskonto, das jährlich folgendermaßen anwächst:
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
AK Burgenland
AK Kärnten
AK Niederösterreich
AK Oberösterreich
AK Salzburg
AK Steiermark
AK Tirol
AK Vorarlberg
AK Wien
© 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65