Gebührenbefreiungen
Sind Sie arbeitslos? Sie können sich von einer Reihe an Gebühren befreien lassen und bestimmte Zuschüsse bzw. Beihilfen in Anspruch nehmen.
Sie sind arbeitslos und nehmen an einem Kurs oder einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teil. Dann können Sie für diese Zeit eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU) bekommen, falls Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe nicht ausreichen.
Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes gibt es nur, wenn diese vor einem Kurs zwischen Ihnen und Ihrer BeraterIn beim Arbeitsmarktservice vereinbart wurde. Reden Sie rechtzeitig mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater!
Sie sind arbeitslos und nehmen an einer Nach- oder Umschulung oder an einer Wiedereingliederungsmaßnahme im Auftrag des AMS teil? Dann gebührt Ihnen während dieser Zeit ein Zusatzbetrag zum Arbeitslosengeld von täglich 2,08 Euro.
Broschüren
Hier erhalten Sie kompetente Hilfe:
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