Mindestpension (=Ausgleichszulage)

Es gibt in Österreich keine Mindestpension. Wenn nur eine sehr niedrige Pension bezogen wird und der soziale Bedarf besteht, kann nach Überprüfung eine Aus­gleichs­zu­lage zu­sätz­lich gewährt werden. Diese wird oft als „Mindestpension“ bezeichnet.

Sie bekommen die Ausgleichszulage, wenn Sie rechtmäßig im Inland leben und Ihr monatliches Einkommen als Alleinstehende/-r weniger als 1.217,96 € und als Ehepaar weniger als 1.921,46 € beträgt (Stand 2024).

„Ausgleichszulagenbonus“

Sie erhalten einen Ausgleichszulagenbonus, wenn Sie mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erworben haben. Ob Sie Anspruch auf diesen Ausgleichszulagenbonus haben, kann Ihnen die Pensionsversicherungsanstalt sagen. Der Richtsatz beträgt 1.325,24 € und der Bonus maximal 180,31 € (Stand 2024).

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