AK Abfertigungsrechner
Wie hoch ist die Abfertigung? Lohnt sich ein Umstieg ins neue System? Der Rechner gibt rasch und unkompliziert Aufschluss über Ihre Ansprüche.
Mit dem neuen Abfertigungsrecht haben alle Arbeitnehmer/-innen, die ab 01.01.2003 in ein neues Dienstverhältnis eingetreten sind, Anspruch auf Abfertigung. Die Auszahlung der Abfertigung ist jedoch abhängig von der Art der Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Seit 01.01.2008 gilt die Abfertigung neu auch für freie Dienstnehmer/-innen sowie für selbständig Erwerbstätige.
Die Abfertigung neu lagert die Abfertigung in Abfertigungskassen (= Betriebliche Vorsorgekassen) aus.
Ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin monatlich 1,53 Prozent des Bruttoentgelts (auch von Urlaubs- und Weihnachtsgeld) mit dem Sozialversicherungsbeitrag an die Krankenkasse zahlen. Die Krankenkasse prüft diesen Beitrag und leitet ihn an die Abfertigungskasse weiter.
Abfertigungsbeiträge sind auch für folgende Zeiten zu entrichten:
Bemessungsgrundlage und Abfertigungsbeitrag müssen auf dem Lohnzettel aufscheinen. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, die Höhe des Beitrags zu kontrollieren.
Die Abfertigungskassen haben für jeden Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmerin ein Konto zu führen, das als Grundlage für die Berechnung der Abfertigung herangezogen wird.
Einmal jährlich zum Bilanzstichtag (auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses) muss der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin schriftlich über den erworbenen Abfertigungsanspruch sowie die Grundzüge der Veranlagungspolitik informiert werden.
Ein Anspruch auf Abfertigung besteht grundsätzlich bei jeder Beendigung des Arbeitsverhältnisses und richtet sich gegen die betriebliche Vorsorgekasse (siehe unten die Bestimmungen für den Anspruch auf Auszahlung).
Beachten Sie, dass Sie sich innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich entscheiden müssen. Treffen Sie keine Wahl, wird das Geld in der Abfertigungskasse weiter veranlagt. Sie können eine der folgenden Varianten wählen:
Nach 3 Einzahlungsjahren besteht ein Anspruch auf Auszahlung bei
Bei Selbstkündigung besteht kein Anspruch auf Auszahlung der Abfertigung. Die Abfertigung verbleibt in der Abfertigungskassa (es besteht kein Wahlrecht - Ausnahmen siehe im nächsten Abschnitt).
Ein Anspruch auf Auszahlung besteht jedenfalls, wenn kein Arbeitsverhältnis mehr vorliegt
Die Auszahlung erfolgt nicht automatisch! Sie muss vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin bei der BV-Kasse binnen 6 Monaten nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden. 2 Monate danach hat die Auszahlung zu erfolgen.
Auszahlung bei Todesfall
Stirbt der/die Anwartschaftsberechtigte/n geht die Abfertigung zu gleichen Teilen an:
Die Auszahlung der Abfertigung ist binnen 3 Monaten gegenüber der betrieblichen Vorsorgekasse schriftlich geltend zu machen. Melden sich binnen 3 Monaten keine anspruchsberechtigten Personen, fällt die Abfertigung in die Verlassenschaft. Wurde die Abfertigung bereits in einer Rentenversicherung veranlagt, kann das angesparte Kapital dann vererbt werden, wenn dies im entsprechenden Vertrag mit der Rentenversicherung festgelegt wurde. Wurde die Abfertigung bereits an eine betriebliche Kollektivversicherung oder an eine Pensionskasse übertragen, wird eine Hinterbliebenenversorgung entsprechend der getroffenen Vereinbarung gewährt.
Beiträge für vergangene Beitragszeiträume
Sie können wählen zwischen:
Wird die Abfertigung ausgezahlt wie bisher ist das mit 6 Prozent zu versteuern, erfolgt eine Rentenzahlung, ist diese steuerfrei (gilt ab 2006).
Bei Pensionierung müssen Sie von Ihrem Wahlrecht innerhalb von 3 Monaten Gebrauch machen, anderenfalls zahlt die BV-Kasse die Abfertigung automatisch zum Ende des Folgemonats aus.
Gesetzlich garantiert ist jedenfalls die Summe der einbezahlten Abfertigungsbeiträge.
Die Höhe hängt jedoch ganz wesentlich davon ab, wie viel Zinsen die Veranlagung der Beiträge einbringt. Verringert wird der Abfertigungsanspruch durch die Verwaltungskosten, die zwischen 1 und 3,5 Prozent der Beiträge ausmachen dürfen.
Der von der Abfertigungskasse ausbezahlte Betrag wird mit 6 Prozent versteuert.
Wer in den letzten Jahren den Job gewechselt hat, weiß: Jede Firma parkt die Beiträge für die Abfertigung in einer anderen Vorsorgekasse. Von jeder Vorsorgekasse kommt jährlich ein Brief mit Informationen zu den geleisteten Beiträgen, der bisher erworbenen Abfertigungsanwartschaft und den Anlageergebnissen.
Bei insgesamt 8 Vorsorgekassen in Österreich kann die Papierflut ganz schön anwachsen. Das ist nicht nur lästig, es erschwert auch den Überblick.
Arbeitnehmer/-innen können die Abfertigungsbeiträge zusammenführen. Die geparkten Abfertigungsbeträge müssen mindestens 3 Jahre beitragsfrei in den Vorsorgekassen ruhen.
Schicken Sie einen Antrag und eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an Ihre Vorsorgekasse.
Es ist übersichtlicher, alle Abfertigungsbeiträge bei einer Vorsorgekasse zu haben. Arbeitnehmer/-innen müssen sich allerdings nicht sorgen, dass ihre Beiträge verloren gehen oder "vergessen" werden, wenn sie bei verschiedenen Vorsorgekassen liegen.
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