Alles zur E-Card
Wo gilt die E-Card, in welchen Ländern die Europäische Krankenversicherungskarte? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich die Karte verloren habe?
Die Rezeptgebühren sind "gedeckelt". Das heißt: Niemand muss mehr als 2 Prozent seines Jahres-Nettoeinkommens für Rezeptgebühren ausgeben.
Als Nettoeinkommen gelten Lohn oder Gehalt, Pensionen oder sonstige Bezüge wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.
In der Regel muss jede Patientin oder jeder Patient 6,10 Euro pro Rezept bezahlen. Alleinstehende mit weniger als € 933,06 und Ehepaare bzw. LebensgefährtInnen mit weniger als € 1.398,97 netto pro Monat sind von der Rezeptgebühr befreit. Diese Einkommensgrenzen erhöhen sich mit jedem mitversicherten Kind um € 143,97 Euro netto nach oben.
Bei überdurchschnittlichen Ausgaben in Folge von Leiden oder Gebrechen gelten auch höhere Obergrenzen:
Ob Sie die "Deckelung" für Rezeptgebühren erreicht haben, müssen Sie nicht selbst ausrechnen. Für alle gesetzlich Versicherten wird ein Rezeptgebührenkonto bei der Krankenkasse eingerichtet. Darauf werden das Jahresnettoeinkommen und die bezahlten Rezeptgebühren verbucht. Wenn Sie die "Deckelung" erreicht haben, wird das beim Stecken der E-Card in den Arztordinationen angezeigt. Dort wird die Rezeptgebühr-Befreiung auf dem Rezept vermerkt.
Zeitliche Verzögerungen bei der Feststellung der Obergrenze wird es allerdings geben. Denn die Apotheken rechnen mit den Krankenkassen erst im Nachhinein monatlich ab. Zu viel gezahlte Rezeptgebühren gehen Ihnen aber nicht verloren. Sie werden einfach im nächsten Jahr als Gutschrift berücksichtigt.
Aktuelle Einkommensdaten stehen den Krankenkassen bei berufstätigen Versicherten nicht zur Verfügung. Für sie wird bei der Einkommensermittlung das letzte der Sozialversicherung bekannte Einkommen herangezogen.
Sollte sich Ihr Nettoeinkommen verringert haben, können sie beantragen, dass Ihr niedrigeres Einkommen zur Grundlage für die Errechnung Ihres Jahreseinkommens herangezogen wird. So profitieren auch Menschen, die erst vor kurzem einen Einkommensrückgang verkraften mussten, dann auch von der neuen Obergrenze der Rezeptgebühren.
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