Vorzeitiger Austritt
Aus welchen Gründen können Sie ein Dienstverhältnis fristlos auflösen? Was steht Ihnen dann zu? Und was geschieht bei einem unberechtigten Austritt?
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer/-innen das ihnen
gebührende Entgelt (Gehalt/Lohn) nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise erhalten beziehungsweise keine Gehalts-/Lohnabrechnung erhalten.
Eine "ordnungsgemäße" Gehalts-/Lohnabrechnung liegt dann vor, wenn aus ihr einwandfrei erkennbar sind:
Dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin muss darüber Klarheit verschafft werden, welche Leistungen der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin berücksichtigt hat.
Enthält beispielsweise eine als solche einwandfrei erkennbare Endabrechnung zwar die Abfertigung, nicht jedoch Beträge für die Ersatzleistung als Abgeltung für den unverbrauchten Urlaub, so ist offensichtlich, dass der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin Leistungen aus diesem Titel nicht gewähren wollte.
Ist man der Meinung, dass noch abzugeltender Urlaub offen ist, so muss man diesen rechtzeitig geltend machen um einen allfälligen Verfall zu verhindern.
Jeder Arbeitnehmer/jede Arbeitnehmerin muss spätestens mit der jeweiligen monatlichen Lohnzahlung eine monatliche Lohnabrechnung erhalten.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist ebenfalls eine Lohnabrechnung (= Endabrechnung) auszufolgen. Die Fälligkeit der Abrechnung ist grundsätzlich der Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen liegt der gesetzliche Zinssatz 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am ersten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das jeweilige Halbjahr maßgebend. Trifft den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin kein Verschulden am Zahlungsverzug, sind nur Zinsen in der Höhe von 4 Prozent pro Jahr zu bezahlen.
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| Monatsgehalt Kalendertage pro Kalendermonat Anzahl der im letzten Monat des Arbeitsverhältnisses zurückgelegten Kalendertage ___________________________________________ Aliquotes Entgelt | 1.000 Euro 30 16 __________ 533,33 Euro |
Welche Ansprüche Sie haben lesen Sie dazu in folgenden Artikeln:
Bei Erhalt einer "ordnungsgemäßen" Gehalts-/Lohnabrechnung ist die rechtzeitige Kontrolle der Gehalts-/Lohnzahlung notwendig, um fehlendes Entgelt erfolgreich einfordern zu können.
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