Geld bei Krankheit
Im Krankenstand müssen Sie vom Arbeitgeber weiter bezahlt werden. Doch wann springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein und was bedeutet das für Sie?
Das Serviceentgelt für die E-Card für das Jahr 2022 ist im November 2021 fällig. Die Gebühr von 12,70 Euro wird vom Arbeitgeber oder von der beitragsauszahlenden Stelle (z.B. AMS) am 15. November jeden Jahres eingehoben.
Von der Gebühr befreit sind u.a. mitversicherte Ehepartner, LebensgefährtInnen und Kinder, sowie PensionistInnen und Präsenz- und Zivildiener. Außerdem all jene Personen, die wegen ihrer sozialen Schutzbedürftigkeit von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind.
Haben Sie mehrere Arbeitgeber, wird die Gebühr auch mehrmals eingehoben. Aber einmal zahlen genügt. Heben Sie sich daher die November-Lohnzettel gut auf, denn sie können bares Geld wert sein. Und so geht’s: Sie schicken Kopien der Lohnzettel mit einem formlosen Antrag zur Österreichischen Gesundheitskasse, und die zu viel bezahlten Gebühren werden rückerstattet.
Die E-Card gilt für alle VertragsärztInnen in Österreich. Die Rückseite der E-Card (Europäische Krankenversicherungskarte) gilt bei VertragspartnerInnen in allen EU-Staaten, in Island, Mazedonien, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz. In Bosnien-Herzegowina, Serbien und in Montenegro gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auch; vor der Behandlung müssen Sie sich aber bei dem zuständigen Sozialversicherungsträger vor Ort einen Krankenschein holen. Für Reisen in die Türkei müssen Sie weiterhin einen bilateralen Betreuungsschein bei Ihrem Arbeitgeber oder bei der Gebietskrankenkasse beantragen.
Sie bekommen die E-Card nicht jedes Jahr neu, sie bleibt gültig.
Wenn Sie die Karte beim Arzt- oder Spitalsbesuch in Österreich nicht dabei haben, genügt zur Behandlung auch Ihre Sozialversicherungsnummer. Wichtig ist, dass Sie die E-Card jedenfalls nachbringen.
Wenn die Karte verloren oder gestohlen wurde, rufen Sie bei der E-Card Servicenummer an: 050 124 3311.
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