Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Spiegelglatter Gehsteig oder schneebedeckte Straße: Im Winter muss im Verkehr noch mehr aufgepasst werden. Doch was tu ich, wenn ich mich auf dem Weg zur Arbeit verletze?

Wenn Sie sich auf dem Weg zur Arbeit verletzen

  • verständigen Sie unverzüglich den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin
  • vergewissern Sie sich, ob von den beteiligten Stellen (Arbeitgeber:in, behandelnder Arzt bzw. Ärztin, Krankenhaus) eine Unfallmeldung an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) geschickt wurde
  • informieren Sie möglichst sofort auch Ihren Betriebsrat

Was als Arbeitsunfall gilt

  • ein Unfall am Arbeitsplatz (dazu zählt auch Homeoffice), der durch die Arbeitstätigkeit verursacht wurde    
  • ein Unfall auf dem Weg vom Arbeitsplatz zum Mittagessen und zurück       
  • ein Unfall auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit oder Ausbildungsstätte
  • ein Unfall auf dem direkten Weg von zu Hause oder von der Arbeits- oder Ausbildungsstätte zum Arzt und zurück, auch wenn der Arzttermin außerhalb der Dienstzeit liegt
  • ein Unfall auf dem direkten Weg zu einem Kindergarten, einer Kindertagesstätte, zur Schule, zur Unterbringung der Kinder in fremde Obhut und zurück in die Arbeit oder nach Hause
  • ein Unfall bei der Inanspruchnahme von Interessenvertretungen oder Berufsvereinigungen (AK, ÖGB, Innungen etc.)
  • ein Unfall beim Besuch berufsbildender Kurse


Als Arbeitsunfall außerhalb beruflicher Tätigkeit gilt

  • unter gewissen Voraussetzungen ein Unfall bei Betriebsausflügen und Betriebsfeiern, die vom Arbeitgeber veranstaltet und bezahlt werden.
  • ein Unfall bei der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Arbeitslosenversicherungs- und Arbeitsmarktförderungsgesetz. Beispiel: Ein Arbeitsloser verunglückt auf dem Hinweg zum oder Rückweg vom Vorstellungsgespräch, das ihm vom Arbeitsmarktservice vermittelt wurde.
  • ein Unfall bei der Hilfeleistung in Unglücksfällen, auch im Privaten. Beispiel: Eine Person wird bei der Ersthilfe aufgrund eines Autounfalles selbst verletzt.
  • ein Unfall bei der Ausbildung und Tätigkeit als ehrenamtlicher Helfer bei den Freiwilligen Feuerwehren, bei den Wasserwehren und des Roten Kreuzes.

Soziale Absicherung nach Arbeitsunfällen

Die gesundheitlichen Folgen eines Arbeitsunfalles sind oft schlimm genug. Es gibt aber Hilfestellungen zur Sicherung der Existenz:

  • Versicherte können eine Umschulung bekommen, wenn sie aufgrund der Folgen des Unfalls in ihrem Beruf nicht weiter tätig sein können
  • bei bleibenden gesundheitlichen Schäden erhalten Versicherte eine monatliche Versehrtenrente von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA)     
  • bei einem tödlichen Arbeitsunfall gibt es Hinterbliebenenrenten sowie einen Beitrag zu den Bestattungskosten

Downloads

Links

Kontakt

Das könnte Sie auch interessieren

Un­fall­ver­sicher­ung

Im Fall des Falles gut ver­si­chert: Wann greift die Unfallversicherung? Wer bekommt welche Rente? Wann und wo muss ich einen Rentenantrag stellen?

Krank, Fieber, Frau, Bett

Kranken­stand

Welche Rechte und Pflichten haben ArbeitnehmerInnen im Krankenstand? Darf man im Krankenstand vor die Tür gehen? Schützt Krankenstand vor Kündigung?

  • © 2024 Bundesarbeitskammer | Prinz-Eugen-Straße 20-22 1040 Wien, +43 1 501 65

  • Impressum
  • Datenschutz