Anrechnung von Auslands-Arbeitszeiten

Anrechnung von Arbeitszeiten im Ausland

Auch Arbeitszeiten im Ausland gelten in Österreich oft als Versicherungszeiten für die Pension. Sie werden mitgerechnet, wenn geklärt werden soll, ob Sie bereits ausreichend Versicherungsjahre für eine Pension in Österreich haben.

Angerechnet werden Ihnen für die Pension die Arbeitszeiten

  • in EU-Mitgliedstaaten
  • in den EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) und in der Schweiz sowie
  • in weiteren Staaten, die mit Österreich ein entsprechendes Abkommen getroffen haben.

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