Normalarbeitszeit
Acht Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche – wie sie eingeteilt werden können, welche Ausnahmen bestehen und wann Ihnen Pausen zustehen.
Sowohl erfreuliche als auch unerfreuliche Anlässe stellen Arbeitnehmer:innen vor die Frage: Muss mir der:die Arbeitgeber:in dafür frei geben? Wie lange bekomme ich frei und wird in dieser Zeit mein Entgelt weiterbezahlt?
Für Angestellte und Arbeiter:innen gelten dieselben Regelungen. Alle Arbeitnehmer:innen behalten den Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne ihr Verschulden für verhältnismäßig kurze Zeit verhindert sind, ihre Arbeit zu leisten.
Eine ausdrückliche Obergrenze für die Dauer der Verhinderung ist im Gesetz nicht festgesetzt. Sie liegt jedoch - gemäß überwiegender Meinung - in der Regel bei einer Woche pro Anlassfall. Zur Dienstverhinderung zählen auch die erforderlichen Wegzeiten (z.B. von der Arbeit zur Behörde und zurück).
Arbeitnehmer:innen müssen die Dienstverhinderung dem:der Arbeitgeber:in so schnell wie möglich bekanntgeben und nachweisen. Tut ein:e Arbeitnehmer:in dies nicht, kann dies schlimmstenfalls eine Entlassung rechtfertigen. Beachten Sie weiters, dass eine Dienstverhinderung nur dann vorliegt, wenn Sie alles Zumutbare unternommen haben, um die Dienstverhinderung zu vermeiden bzw. möglichst kurz zu halten.
Diese Regelungen sind zwingend - sie können nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Gibt es abweichende Regelungen im Kollektivvertrag, im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, dann müssen diese günstiger sein.
Sollte ein:e Arbeitgeber:in eine Verspätung oder das Fernbleiben wegen eines Dienstverhinderungsgrundes zum Anlass für eine Entlassung nehmen, so ist diese jedenfalls dann unberechtigt, wenn der:die Arbeitnehmer:in alles ihm Zumutbare unternommen hat, um zeitgerecht an den Arbeitsplatz zu kommen.
Sind Arztstunden eine Dienstverhinderung?
Arztbesuche sind nur dann Dienstverhinderungen, wenn sie außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich oder zumutbar sind. Beispielsweise bei akuten Schmerzen oder wenn der Arzt:die Ärztin nur während der Arbeitszeiten geöffnet hat.
Dienstverhinderungen, die in die fiktive Normalarbeitszeit fallen, gelten als Arbeitszeit. Der Gleitzeitrahmen hat bei Dienstverhinderungen keine Bedeutung.
Während der Dienstverhinderung muss der:die Arbeitgeber:in das Entgelt weiterzahlen; so, als ob der:die Arbeitnehmer:in gearbeitet hätte.
Neu seit 1.11.2023: Freistellungen aufgrund dringender familiärer Dienstverhinderungsgründe (also, wenn eine Erkrankung oder ein Unfall Ihre unmittelbare Anwesenheit erfordert) sind vom Diskriminierungsschutz des Gleichbehandlungsgesetzes erfasst.
Das heißt: Sie dürfen in Zusammenhang mit diesen Rechten nicht diskriminiert werden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Sollten Sie wegen einer dieser dringenden familiären Dienstverhinderungsgründe, wenn eine Erkrankung oder ein Unfall Ihre unmittelbare Anwesenheit erfordern, gekündigt werden, kann die Kündigung bei Gericht bekämpft werden. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können die Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten oder die Beendigung gegen sich wirken lassen, aber Schadenersatzansprüche geltend machen.
Auch eine diskriminierende Auflösung in der Probezeit oder die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann bekämpft werden.
Die Anfechtung hat die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses zum Ziel. Gewinnen Sie das Gerichtsverfahren, läuft das Arbeitsverhältnis weiter.
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